Norm: JGG 1961 §33
Rechtssatz: In Jugendstrafsachen (§ 1 Z 4 JGG) ist eine Abtretung nach § 33 JGG an das nach dieser Gesetzesstelle örtlich zuständige Gericht auch dann zulässig, wenn der jugendliche Angeklagte (Beschuldigte) während des Strafverfahrens das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (a M Mayerhofer-Rieder 2.Auflage, Nebenstrafrecht, 1.Halbband, ENr 4 zu §§ 33 JGG); auch in einem solchen Falle richtet sich die sachliche Zuständigkeit ... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes Bregenz vom 16. Dezember 1985, GZ U 2.273/85-4, wurde der am 11.Jänner 1968 geborene, sohin zum Zeitpunkt der Erlassung der Strafverfügung noch jugendliche Beschuldigte Markus H*** auf Grund der am 13. November 1985 bei Gericht eingelangten Anzeige des Gendarmeriepostenkommandos Alberschwende des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und 4 erster Fall StGB schuldig erkannt und - ohne Anwendung des § 11 JGG ... mehr lesen...
Gründe: Am 25. Oktober 1982 (S 9 d.A) langte beim Bezirksgericht Feldkirch die Anzeige E Nr 934/82 des Gendarmeriepostenkommandos Gisingen gegen Reinhold A und Christian B ein, wonach den Genannten vorgeworfen wurde, am 16. Oktober 1982 gegen 23 Uhr dem linken vorderen Reifen des Dienstfahrzeuges BG 8.050, das beim Lokal 'C' in Tosters abgestellt war, die Luft ausgelassen zu haben. Gemäß dem Antrag des Bezirksanwaltes beim Bezirksgericht Feldkirch vom 12. November 1982 wurde der Str... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §33StPO §62
Rechtssatz: Die §§ 62, 63 StPO gelten (uneingeschränkt) auch im Verfahren in Jugendstrafsachen; daher Delegierung des "Tatort" - Gerichts zulässig. Entscheidungstexte 12 Os 150/82 Entscheidungstext OGH 28.10.1982 12 Os 150/82 Veröff: SSt 53/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982... mehr lesen...
Gründe: I./ Aus den, dem Obersten Gerichtshof (AZ 10 Nds 71/79) zur Entscheidung über die Anträge der Beschuldigten Christian A und Renate B auf Delegierung der Strafsache an das Bezirksgericht Spittal/Drau vorgelegten Akten U 100/79 des Bezirksgerichtes Imst ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 9. Jänner 1979 langte beim Bezirksgericht Spittal/Drau eine Anzeige des Gendarmeriepostenkommandos Greifenburg gegen 1. den am 27. Juli 1956 geborenen Bäcker Christian A und 2. die am 27. M... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §33
Rechtssatz: Wohnsitz des Beschuldigten im Sinne des § 33 JGG ist stets nur der tatsächliche (eigene) Wohnsitz (und nie ein abgeleiteter im Sinne des § 71 JN), mithin jener Ort, an dem der Beschuldigte selbst sich (zur Zeit der Einleitung des Verfahrens) faktisch bleibend niedergelassen hatte (so bereits im Ergebnis Kadecka S 138 und sinngemäß Piska, ÖJZ 1959,568 Anmerkung 3). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §33
Rechtssatz: 1. Vormundschaftsgericht ist auch das Pflegschaftsgericht. 2. Anhängigkeit (eines Pflegschaftsaktes) genügt. 3. Gerichtsstand der Vormundschaft verdrängt alle anderen. Entscheidungstexte 9 Nds 147/76 Entscheidungstext OGH 13.10.1976 9 Nds 147/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §1 Z4JGG 1961 §33
Rechtssatz: Die Zeit "der Einleitung des Verfahrens" nach den §§ 1 Z 4 und 33 des JGG 1961 ist der Tag des Einlangens der Anzeige bei Gericht, mithin der Tag des Anfalles. Entscheidungstexte 10 Os 28/72 Entscheidungstext OGH 29.02.1972 10 Os 28/72 Veröff: JBl 1972,437 = EvBl 1972/266 S 497 = SSt 43/7 1... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §33 Satz2
Rechtssatz: Nach § 33 2.Satz JGG 1961 ist in erster Linie jenes Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat, und erst, wenn ein solcher nicht gegeben ist, kommt die Zuständigkeit des Gerichtes des Aufenthaltsortes in Frage. Entscheidungstexte 10 Ns 118/64 Entscheidungstext OGH 02.06.1964 10 Ns 118/64 Veröff: RZ 196... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §33 Satz1
Rechtssatz: Der Begriff Vormundschaft ist nicht wörtlich auszulegen, sondern umfaßt auch den der Pflegschaft. Entscheidungstexte 10 Nds 16/64 Entscheidungstext OGH 22.05.1964 10 Nds 16/64 Veröff: EvBl 1964/398 S 554 = JBl 1964,572 (mit Besprechung von Piska) = RZ 1964,160 = SSt XXXV/30 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §15JGG 1949 §17 Abs1JGG 1949 §20 Abs2JGG 1961 §1 Z4JGG 1961 §22 Abs2JGG 1961 §33
Rechtssatz: Unter der Einleitung des Verfahrens ist jede nach Anhängigwerden der Sache getroffene gerichtliche Verfügung, auch wenn sie keine Verfolgungshandlung darstellt, zu verstehen. Entscheidungstexte 10 Os 336/62 Entscheidungstext OGH 22.10.1962 10 Os 336/62 Veröff: EvBl 1963/3... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §33
Rechtssatz: Der im Zeitpunkt der Anzeigeerstattung gegebene Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthalts wird durch eine spätere Verlegung des Wohnsitzes oder Aufenthaltes des Jugendlichen nicht aufgehoben. (perpetuatio fori). (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 6 Ns 3375/59 Entscheidungstext OGH 17.12.1959 6 Ns 3375/59 Veröff: JBl 1960,306 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §33StPO §64
Rechtssatz: Im Strafverfahren sind die Zuständigkeiten von Amts wegen wahrzunehmen. Eine einverständliche Übertragung der Zuständigkeit von einem Gericht an ein anderes nach Art des im § 111 JN vorgesehene Vorganges ist in Strafsachen grundsätzliche ausgeschlossen (Abtretung an den Jugendgerichtshof Wien trotz Fehlens der Voraussetzungen für die Jugendgerichtsbarkeit). (Zum JGG 1949). Entscheidungs... mehr lesen...