Entscheidungen zu § 27 JGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1962/7/11 6Nd45/62, 6Ob235/63, 1Ob290/66, 7Ob31/69

Norm: JWG §1JWG §31JGG 1961 §2JGG 1961 §27
Rechtssatz: Auch wenn der Vormundschaftsrichter - mit Rücksicht auf die Anhängigkeit eines Strafverfahrens seinerzeit nicht zur Anordnung einer Erziehungsmaßnahme im Sinn des § 2 JGG 1961 zuständig gewesen wäre, ist er gemäß § 27 Abs 2 2.Satz JGG 1961 zu ihrer Änderung oder Aufhebung berufen, wenn sein seinerzeitiger Beschluß einmal rechtskräftig geworden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1962

RS OGH 1958/8/6 1Ob330/58, 1Ob243/58

Norm: JGG 1961 §2JGG 1961 §27
Rechtssatz: Das Verfahren, das zu einem Beschluß auf Einweisung eines Jugendlichen in eine Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige gemäß § 2 JGG führt, ist verschieden, je nachdem, ob die Entscheidung dem Vormundschaftsgericht oder nach § 25 JGG dem Strafgericht obliegt. Im ersten Falle richtet es sich nach den Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen, im zweiten Falle nach den Bestimmungen der StPO. (Zum JGG ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.08.1958

RS OGH 1957/9/3 1Ob381/57

Norm: JGG 1961 §27JWG §41
Rechtssatz: Durch § 41 JWG werden die Bestimmungen des JGG 1949 nicht berührt. Entscheidungstexte 1 Ob 381/57 Entscheidungstext OGH 03.09.1957 1 Ob 381/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0063249 Dokumentnummer JJR_19570903_OGH0002_0010OB00381_5700000_0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.09.1957

TE OGH 1949/6/15 3Ob189/49

Das Landesgericht für Strafsachen Graz hat als Jugendschöffengericht den mj. O. P. mit Urteil vom 4. Jänner 1949, 2 Vr 2355/48, des Verbrechens des Diebstahles nach §§ 171, 173, 174 IIa StG. schuldig erkannt und gemäß § 178 StG. unter Anwendung von § 54 StG. und § 11 JGG. zu vier Monaten strengen Arrest verurteilt. Gemäß §§ 1 und 2 des Gesetzes über die bedingte Verurteilung wurde die Vollziehung der Freiheitsstrafe unter Festsetzung einer Probezeit von drei Jahren vorläufig aufgesc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.06.1949

RS OGH 1949/6/15 3Ob189/49, 3Ob555/54, 2Ob363/57, 7Ob591/57, 1Ob243/58, 8Os11/65

Norm: JGG 1961 §2JGG 1961 §27
Rechtssatz: Das Vormundschaftsgericht ist nur dann berechtigt, Verfügungen nach § 2 JGG zu treffen, wenn das Strafgericht mit dem Straffalle überhaupt nicht befaßt war oder wenn sich die Notwendigkeit vormundschaftsbehördlicher Verfügungen erst nach vollständigem Abschluß des Strafverfahrens herausstellt. (Zum JGG 1928) Entscheidungstexte 3 Ob 189/49 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1949

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