Norm: StGB §46 Abs2 JGG §17 JGG §19 Abs2 StVG §133a Abs2 StGB § 46 heute StGB § 46 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 46 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2009 StGB § 4... mehr lesen...
Norm: StGB §46 Abs1JGG §17JGG §19 Abs2
Rechtssatz: Werden die wegen einer Erwachsenenstraftat verhängte zweimonatige Freiheitsstrafe und die wegen der Straftat eines jungen Erwachsenen verhängte sechswöchige Freiheitsstrafe hintereinander verbüßt, kann eine bedingte Entlassung frühestens nach zwei Monaten erfolgen. Entscheidungstexte 9 Bs 356/17x Entscheidungstext OLG Graz 23.10.2017 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 ArtIX Abs1JGG 1988 §1 Z2JGG 1988 §1 Z3JGG 1988 §17StGB §46
Rechtssatz: Die Übergangsbestimmung des Art IX Abs 1 JGG 1988 bezieht sich nicht nur auf Strafsachen im engeren Sinn, sondern auch auf Strafvollzugsachen; sie gilt gleichermaßen für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechtes anhängige, wie für zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossene Strafverfahren. Demnach ist auch § 17 JGG 1988 - der Sache nach eine Strafvollz... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §17StGB §50
Rechtssatz: Bestellung eines Bewährungshelfers setzt voraus, daß diese Maßnahme (nach den konkreten Umständen des Einzelfalles) notwendig oder jedenfalls zweckmäßig ist, um den Rechtsbrecher, vor allem nach seiner Person, seinem Vorleben, seiner unmittelbaren Umwelt, in der er lebt und deren Einflüssen er ausgesetzt ist, spezialpräventiv positiv zu beeinflussen; dabei auch Berücksichtigung der Art der begangenen Straf... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §17JGG 1961 §45 Abs4
Rechtssatz: Die Auffassung, daß im Falle, als der Jugendliche in der Probezeit keine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, nur dann mit einer Straffestsetzung vorgegangen werden könne, wenn im Sinne des § 17 Abs 1 JGG 1961 ausgesprochene Maßnahmen keinen Erfolg zeitigen, ist im Gesetze nicht begründet. Entscheidungstexte 10 Os 46/67 Entscheid... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §17JGG 1961 §18
Rechtssatz: Grenzen des freien Ermessens bei der Erteilung von Weisungen gemäß den §§ 17 und 18 JGG 1961 (hier: Verbot des Zigarettenrauchens). Entscheidungstexte 10 Os 89/64 Entscheidungstext OGH 22.05.1964 10 Os 89/64 Veröff: EvBl 1965/20 S 23 = RZ 1964,160 10 Os 87/65 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §14 Abs1JGG 1961 §17. JGG 1961 §18
Rechtssatz: Wenn die Vollziehung der Freiheitsstrafe gemäß dem § 14 Abs 1 JGG 1961 für eine Probezeit aufgeschoben wird, können dem Rechtsbrecher Weisungen nach den §§ 17, 18 JGG 1961 nicht erteilt werden. Entscheidungstexte 10 Os 171/62 Entscheidungstext OGH 07.12.1962 10 Os 171/62 Veröff: EvBl 1963/177 S 247 = RZ 1963,92 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §17StGB §51
Rechtssatz: Ein befristetes Kinoverbot ist bei Jugendlichen und Minderjährigen durchaus zulässige Weisung im Sinne des § 2 des Gesetzes über die bedingte Verurteilung und im Sinne des § 13 Abs 2 JGG anzusehen. Weisungen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die bedingte Verurteilung sind vom Gerichte, nicht bloß vom Vorsitzenden allein zu beschließen; der betreffenden Beschluß ist den Beteiligten zur Wahrnehmung ihres Be... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §12 Abs2JGG 1949 §14JGG 1961 §17JGG 1961 §48RJGG §2RJGG §7 Abs2RJGG §69StRegV allg
Rechtssatz: Die Anordnung von "Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln" (nach dem RJGG), soweit sie mit einer Verurteilung zu Jugendgefängnis nicht verbunden war, ist aus der "gerichtlichen Erziehungskartei" in das österreichische Strafregister aufzunehmen. Entscheidungstexte 2 Os 533/49 Ents... mehr lesen...