Entscheidungen zu § 24 Abs. 5 UPG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1996/2/26 95/10/0216

Der Beschwerdeführer hat das Lehramtsstudium in den Studienzweigen Klassische Philologie (Latein) und Philosophie, Pädagogik und Psychologie abgeschlossen. Im Schuljahr 1994/95 absolvierte er am Bundesrealgymnasium und Bundesoberstufenrealgymnasium D das Unterrichtspraktikum. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer habe "den zu erwartenden Arbeitserfolg gemäß § 24 des Unterrichtspraktikumsgesetzes, BGBl. Nr. 145/1988 (UPG), nicht aufg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.1996

RS Vwgh 1996/2/26 95/10/0216

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BDG 1979 §81 Abs1;UPG 1988 §24 Abs5;
Rechtssatz: § 24 Abs 5 UPG entspricht nach seinem wesentlichen Wortlaut und seinem Zweck dem § 81 Abs 1 BDG 1979. Die in der Rechtsprechung des VwGH zur letztzitierten Vorschrift entwickelten Grundsätze sind somit auch hier zu beachten. Danach ist die nachweisliche Ermahnung ausdrücklich als Tatbestandselement iZm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1996

RS Vwgh 1996/2/26 95/10/0216

Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: UPG 1988 §24 Abs5 Z3;
Rechtssatz: Gespräche des unmittelbaren Vorgesetzten des Unterrichtspraktikanten und des Landesschulinspektors mit dem Unterrichtspraktikanten vermögen Feststellungen im Hinblick auf eine "nachweisliche Ermahnung" gem § 24 Abs 5 Z 3 UPG nicht zu ersetzen (Hinweis E 25.4.1991, 91/09/0011). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/22 90/10/0088

Mit Bescheid vom 16. März 1990 sprach der Landesschulrat für Salzburg (belangte Behörde) aus, daß die von der Beschwerdeführerin erhobene "Berufung ..... gegen die Beurteilung des Schulleiters des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums X vom 6. 9. 1989", gemäß § 24 Abs. 7 des Unterrichtspraktikumsgesetzes-UPG, BGBl. Nr. 145/1988, abgewiesen werde und stellte fest, daß die Beschwerdeführerin in der Zeit vom 7. September 1988 bis 6. September 1989 am Bundes-Oberstufenrealgymnasium X (Stammschu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/10/0088

Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: UPG 1988 §24 Abs5 Z3;
Rechtssatz: Bei einer Leistungsbeurteilung iSd § 24 Abs 5 Z 3 UPG, wonach der Unterrichtspraktikant den zu erwartenden Arbeitserfolg "trotz nachweislicher Ermahnung nicht aufgewiesen hat", muß eine Ermahnung erfolgt sein. In einer Ermahnung iSd genannten gesetzlichen Bestimmung muß zumindest ein für die spätere Leistungsbeurteilung bedeutsames Fehlverhalten des... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

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