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64/02 BundeslehrerNorm
UPG 1988 §24 Abs5 Z3;Rechtssatz
Bei einer Leistungsbeurteilung iSd § 24 Abs 5 Z 3 UPG, wonach der Unterrichtspraktikant den zu erwartenden Arbeitserfolg "trotz nachweislicher Ermahnung nicht aufgewiesen hat", muß eine Ermahnung erfolgt sein. In einer Ermahnung iSd genannten gesetzlichen Bestimmung muß zumindest ein für die spätere Leistungsbeurteilung bedeutsames Fehlverhalten des Betroffenen dargelegt werden (Hinweis E 16.4.1986, 85/09/0097;
Slg NF 12107 A/1986).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990100088.X02Im RIS seit
22.03.1991Zuletzt aktualisiert am
18.05.2009