1 Die Revisionswerberin hatte in ihrer Eingabe vom 23. Dezember 2016 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien die Bestellung eines Kurators nach § 270 ABGB (idF vor dem In-Kraft-Treten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes, BGBl. I Nr. 59/2017) für 61 anonyme Kunden von Sparkonten und Wertpapierdepots bei ihrer Zweigstelle in Riezlern, Österreich, für die wirksame Zustellung und Entgegennahme von Schriftstücken und rechtsgeschäftlichen Erklärungen (insbesondere Kündigungserklärungen) ... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren
Norm: AußStrG §12 Abs2AußStrG §9 Abs1
Rechtssatz: Der Verfahrensgegenstand im Sinn des § 12 Abs. 2 AußStrG setzt sich aus dem rechtserzeugenden Sachverhalt und dem Begehren zusammen. Aus dem Sachverhaltsvorbringen muss sich die begehrte Entscheidung ablesen lassen, das Vorbringen muss schlüssig sein. So liegt eine Identität des Verfahrensgegenstandes im Sinn des § 12 Abs. 2 AußStr... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren
Norm: AußStrG §9 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/16/0113 E 11. September 2018 RS 2 (hier ohne den letzten Satz und den zweiten Halbsatz des zweiten Satzes) Stammrechtssatz Nach § 9 Abs. 1 Außerstreitgesetz, BGBl. I Nr. 111/2003, muss der Antrag kein bestimmtes Begehren enthalten, jedoch hinreichend erkennen lassen, welche Entscheidung oder sonstige gerichtliche Täti... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AußStrG §12 Abs2AußStrG §9 Abs1GGG 1984 §2 Z1 lithGGG 1984 §3 Abs1
Rechtssatz: § 2 Z 1 lit. h GGG 1984 knüpft den Anspruch des Bundes auf Pauschalgebühr für außerstreitige Verfahren an bestimmte prozessuale Akte wie etwa Eingaben; § 3 Abs. 1 GGG 1984 normiert eine Gebührenneutralität für die Kumulierung von Anträgen. Das Gerich... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Privatstiftung beantragte in ihrem Schriftsatz vom 24. Februar 2012 die Eintragung der Änderung ihrer Stiftungsurkunde und die Genehmigung zweier Ergänzungsvereinbarungen zwischen ihr und ihren Vorstandsmitgliedern sowie einer „D&O-Versicherung“ (d.h. einer Haftpflichtversicherung für Mitglieder des Stiftungsvorstandes gegen Schadenersatzansprüche aus fehlerhaftem Management). Das Handelsgericht Wien als Firmenbuchgericht bewilligte in seinem Beschluss v... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht22/03 Außerstreitverfahren41/05 Stiftungen Fonds
Norm: AußStrG §9 Abs1PSG 1993 §17 Abs5
Rechtssatz: Nach § 9 Abs. 1 Außerstreitgesetz, BGBl. I Nr. 111/2003, muss der Antrag kein bestimmtes Begehren enthalten, jedoch hinreichend erkennen lassen, welche Entscheidung oder sonstige gerichtliche Tätigkeit der Antragsteller anstrebt und aus welchem Sachverhalt er dies ableit... mehr lesen...