Norm: AußStrG §9 Abs4AußStrG §243AußStrG §246 Abs1AußStrG 2005 §127
Rechtssatz: Dritte Personen, insbesondere auch nahe Verwandte des Betroffenen, sind zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Beschluss auf Einstellung des Verfahrens zur Prüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters (§ 243 AußStrG) nicht legitimiert (vergleiche hinsichtlich des nicht rechtswirksam bestellten Sachwalters RIS-Justiz RS0006603, im Gegensatz zum eins... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs4 A2fAußStrG §9 Abs4 A3AußStrG §16 BII2o
Rechtssatz: Wurde gegen einen erstgerichtlichen Beschluß zunächst nur Vorstellung erhoben, worauf der Erstrichter den Vorstellungswerber gem § 9 Abs 3 AußStrG auf seine frühere Verfügung verwies, hat dieser daraufhin Rekurs erhoben, dem unzweifelhaft zu entnehmen ist, daß der Rekurswerber nicht nur eine Aufhebung des Beschlusses, mit dem der Vorstellung nicht Folge gegeben wurde, bean... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs4 A3
Rechtssatz: Mit dem Rekurs gem § 9 Abs 4 AußStrG kann nicht bloß die Verfügung über die Vorstellung, sondern auch der dieser zugrundegelegene nur mit der Vorstellung angefochtene Beschluß bekämpft und dessen Abänderung beantragt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 799/77 Entscheidungstext OGH 22.12.1977 6 Ob 799/77 5 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs4 FEntmO §12 Abs3
Rechtssatz: Hat der Gerichtshof I. Instanz gem § 12 Abs 3 EntmO entschieden, so ist der dagegen erhobene Rekurs dann rechtzeitig, wenn er beim Bezirksgericht, bei dem das Entmündigungsverfahren anhängig ist, innerhalb der 14-tägigen Rekursfrist eingebracht worden ist. Entscheidungstexte 8 Ob 373/66 Entscheidungstext OGH 10.01.1967 8 Ob 373/... mehr lesen...