Norm: AußStrG 2005 §87AußStrG §258
Rechtssatz: Der am Vertragsabschluss unmittelbar als Vertreter des Kindes beteiligte Elternteil gibt seine darin sinngemäß enthaltene Zustimmung nicht in Form einer einseitigen Willenserklärung ab, sondern begründet damit ein Vertragsverhältnis. Es ist daher konsequent, dass ein Widerruf der Zustimmung durch den am Vertrag beteiligten Vertreter des Kindes weder nach alter Rechtslage vorgesehen war noch nach ne... mehr lesen...
Norm: ABGB §181ABGB §181aAußStrG §258AußStrG 2005 §87
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, die Mutter, die die Zustimmungserklärung zur Adoption kurze Zeit nach der Geburt ihres Kindes und möglicherweise ohne reifliche Überlegung aller Umstände abgegeben hatte, sei vor der gerichtlichen Bewilligung des Adoptionsvertrages berechtigt, diese Zustimmung zu widerrufen, ist jedenfalls nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §181ABGB §184a Abs1 Z1AußStrG §258AußStrG §259AußStrG 2005 §87
Rechtssatz: Solange der Adoptionsvertrag vom Gericht nicht bewilligt ist, können die Zustimmungsberechtigten ihre Zustimmung widerrufen, wenn einer der
Gründe: des § 184a Abs 1 Z 1 ABGB vorliegt, der die Aufhebung der Adoption rechtfertigen würde. Ist der Adoptionsvertrag noch nicht bewilligt, dann ist die Bewilligung zu versagen, wenn ein Zustimmungberechtigter durch List... mehr lesen...
Norm: ABGB §181AußStrG §258AußStrG 2005 §87
Rechtssatz: (Vor AdoptionsG 1960) Der einseitige Rücktritt des Wahlvaters vom Adoptionsvertrage ist von dem zu dessen Bestätigung berufenen Gericht nicht zu beachten. Entscheidungstexte 1 Ob 297/28 Entscheidungstext OGH 27.03.1928 1 Ob 297/28 Veröff: SZ 10/106 7 Ob 510/94 Entscheidun... mehr lesen...