RS OGH 1962/1/31 8Ob45/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1962
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Norm

ABGB §177
AußStrG §16 Abs1 BIII2b

Rechtssatz

Keine offenbare Gesetzwidrigkeit in der Abweisung des mit der Begründung gestellten Antrages nach § 177 ABGB, daß der Vater die Mutter der Kinder ermordet (und sich dadurch für die Zeit seiner Freiheitsstrafe zur Sorge für die Kinder unfähig gemacht) habe.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 45/62
    Entscheidungstext OGH 31.01.1962 8 Ob 45/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0086505

Dokumentnummer

JJR_19620131_OGH0002_0080OB00045_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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