I. 1. Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 22. Juni 2004 wurde gemäß § 38 iVm §§ 9 und 11 AVG das bei ihm anhängige Verfahren über die Berufung des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen von Serbien und Montenegro, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (im Folgenden: BH) vom 19. Februar 2003 bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage der Prozessfähigkeit (Handlungsfähigkeit) des Beschwerdeführers im Verwa... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/03 Außerstreitverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §273 Abs1;ABGB §273a Abs1;AußStrG;AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/09/0019 E 25. Mai 2005 RS 1
(hier die ersten beiden Sätze) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 23.4.1996, Zl. 95/11/0365, und E 20.2.2002, Zl. 2001/08/0192) wirkt die Sachwalterbestellun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/09 Internationales Privatrecht22/01 Jurisdiktionsnorm22/03 Außerstreitverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG;AVG §11;AVG §38;IPRG;JN §109;JN §110;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: § 110 JN regelt die inländische Gerichtsbarkeit für die in § 109 JN angeführten (außerstreitigen) Angelegenheiten. Ist diese gegeben, so entscheidet das... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Erbe nach dem am 5. April 1996 verstorbenen Ernst P. In der Verlassenschaftsabhandlung vom 18. September 1996 wurde folgendes eidesstättige Vermögensbekenntnis erstattet: "Aktiva: - Pensionskonto Nr. 03601-240868 bei der Steiermärkischen Bank- und Sparkassen AG, Stand per Todestag 31.461,50 - PKW Marke Fiat Ritmo, BJ 1986, Mt. Nr. 5720287, 12.500,-- Fg.Nr. ZFA138A0032, angenommener Wert S 25.000,--; Hälfteanteil - Der Erblass... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AußStrG §114;GGG 1984 §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/27 95/16/0078 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach ständiger Judikatur des VwGH ist nach einer Abhandlung ohne Inventarisierung als Wert des Nachlaßvermögens jener Wert anzusehen, den das Verlassenschaftsgericht auf Grund der Angaben im eid... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer gaben zum Nachlaß ihrer Mutter IK auf Grund einer letztwilligen Erfüllung unbedingte Erbserklärungen ab und erstatteten zunächst am 25. Oktober 1993 ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis, in dem eine Überschuldung des Nachlasses mit S 27,920.192,98 angegeben war. In weiterer Folge gaben die Beschwerdeführer am 23. September 1994 eine Ergänzung des eidesstättigen Vermögensbekenntnisses zu Protokoll, und zwar dahin, daß für die Bemessung der Erbschaftsst... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AußStrG §114;GGG 1984 §24 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0083
Rechtssatz: Mit Rücksicht darauf, daß die Erben ihr ursprüngliches eidesstättiges Vermögensbekenntnis dahin ergänzt haben, daß sie den Wert des reinen Nachlaßvermögens von einer zunächst a... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AußStrG §114;GGG 1984 §24 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0083
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur des VwGH ist nach einer Abhandlung ohne Inventarisierung als Wert des Nachlaßvermögens jener Wert anzusehen, den das Verlassenschaftsgericht auf Grund ... mehr lesen...
Mit dem am 13. Dezember 1988 vom Gerichtskommissär aufgenommenen Protokoll wurde das Hauptinventar nach der am 9. Oktober 1985 verstorbenen L.V. errichtet und mit Protokoll vom 1. März 1989 wegen eines weiters hervorgekommenen Grundstückes ergänzt. Die Gegenüberstellung der Aktiven per S 28,671.020,41 und der Passiven per S 166.845,81 ergab einen Reinnachlaß von S 28,504.174,60. Im Protokoll vom 13. Dezember 1988 heißt es weiter wörtlich: "Die erschienenen Parteien nehmen zur Kenn... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AußStrG §114;AußStrG §92;GGG 1984 §24 Abs1;
Rechtssatz: Als Wert des Nachlaßvermögens ist jener Wert anzusetzen, den das Verlassenschaftsgericht aufgrund der Angaben im Inventar (gemäß § 92 ff AußStrG; Hinweis E 14.2.1962, 1330/60) bzw im eidesstättigen Vermögensbekenntnis (gemäß § 114 AußStrG; Hinweis E 25.4.1961, 1584/59) ane... mehr lesen...