Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach der am 22. 1. 1949 geborene Kläger die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Erwerbsunfähigkeitspension gemäß § 133 Abs 1 und 2 GSVG nicht erfüllt, ist zutreffend. Den Revisionsausführungen des Klägers ist folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach der am 22. 1. 1949 geborene Kläger die Voraussetzungen für die Zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 18. 8. 1939 geborene Klägerin betreibt seit 1985 mit einer Halbtagskraft eine Tabaktrafik. Zeitweise helfen auch ihr Sohn und ihre Tochter in der Trafik aus. Aufgrund ihres vom Erstgericht im einzelnen festgestellten Gesundheitszustandes ist die Klägerin nur mehr für leichte Arbeiten überwiegend im Sitzen, bis zu einem Drittel der Arbeitszeit auch im Gehen und Stehen, geeignet. Ausgeschlossen sind Arbeiten auf Leitern und Gerüsten. Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Norm: 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2TabMG 1968 §25TabMG 1996 §29
Rechtssatz: In § 29 TabMG 1996 (§ 25 TabMG 1968) werden speziell bestimmte Personengruppen aus dem Behindertenkreis und Schwerbeschädigtenkreis mit Erwerbsunfähigkeiten ab zumindest 50 vH als bevorzugte Bewerber erwähnt, sodaß es ein Wertungswiderspruch wäre, solche Personen gleichzeitig dennoch als erwerbsunfähig im Sinne der Sozialversicherungsgesetze einzustufen. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 5.7.1942 geborene Klägerin übte von 1981 bis 1992 den Beruf einer selbständigen Trafikantin mit einer Angestellten aus. Aufgrund ihres vom Erstgericht im einzelnen festgestellten Gesundheitszustandes ist sie nur mehr für leichte körperliche Arbeiten mit gelegentlichen Hebeleistungen bis zu 10 kg geeignet. Ausgeschlossen sind Arbeiten unter Tischniveau, in ständiger Nässe und Kälte, an exponierten Stellen sowie Arbeiten mit ständigem besonderen Zeitdruck. Arbei... mehr lesen...
Norm: TabMG §25
Rechtssatz: Nach der Absicht des Gesetzgebers sollen bei der Vergabe von Tabakverschleißgeschäften Opferbefürsorgte, Kriegsopfer und deren Hinterbliebene, sowie nahe Angehörige von Tabakverschleißern vor anderen Bewerbern zum Zug kommen; hiefür seien einerseits Gesichtspunkte der öffentlichen Fürsorge maßgebend, andererseits solle in Fällen, in denen der Inhaber eines selbständigen Tabakverschleißgeschäftes stirbt oder seinen Be... mehr lesen...
Norm: TabMG §25TabMG §26
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat - offenbar um möglichst vielen der in § 25 TabMG aufgezählten hilfsbedürftigen Personen den Erwerb einer Tabaktrafik zu ermöglichen - den Anspruch von Angehörigen des Tabaktrafikanten auf Übernahme des Tabakverschleißgeschäftes an Voraussetzungen geknüpft, die die "Vererbung" von Trafiken stark einschränken sollen. Der Bewerber soll einerseits wirtschaftlich auf die Übernahme des Tabakver... mehr lesen...