Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt aufgrund eines mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten geschlossenen Bestellungsvertrags vom 26. 6. 1987 ein Tabakgeschäft in der Kassenhalle eines Bahnhofs. Auf der gegenüberliegenden Seite der Kassenhalle betrieb sie im Jahr 2002 einen Schauraum. Nachdem die Beklagte sie darauf hingewiesen hatte, dass dies nicht erlaubt sei, übertrug sie den Schauraum ihrer Pflegetochter. Im Schauraum hatte sie Humidore, Pfeifen, Pfeifenzubehör, Cutter un... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Hauptmieter von Bestandräumlichkeiten im Haus*****, welches im Alleineigentum der gemeinnützigen Bauvereinigung N***** H***** steht. Er hat darin zunächst selbst und zwar bis 1980 eine Tabaktrafik aufgrund eines Bestellungsvertrags mit der Tabakmonopolverwaltung betrieben. Zuletzt (im Zeitpunkt der Antragstellung) bezahlte er monatlich an seine Vermieterin insgesamt einen Betrag von S 3.119,14. Am 6. 11. 1980 schlossen der Antragsteller als Bestan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss am 24. 6. 1992 mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Bestellungsvertrag betreffend den Betrieb einer Tabaktrafik an einem bestimmten Standort auf unbestimmte Zeit. In der Zeit vom 9. 12. 1998 bis 12. 12. 1998 lieferte der Kläger insgesamt fünf Mal jeweils größere Mengen Zigaretten an verschiedene Wiederverkäufer, und zwar an Gastronomiebetriebe und an einen Tankstellenshop. In einem Fall befüllte er einen in dem belieferten Lokal a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 12./17. 12. 1985 bestellte die A***** AG (an deren Stelle gemäß § 46 TabMG die beklagte Partei getreten ist) die Klägerin gemäß § 34 TabMG für unbestimmte Zeit zur Tabaktrafikantin mit dem Standort, K*****. Dem Bestellungsvertrag wurden ua die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Tabaktrafikanten" zugrunde gelegt. Die Klägerin erzielte bis einschließlich 1993 einen jährlichen Tabakwarenumsatz von gleichbleibend etwa S 1,500.000. Ab 1994 begann d... mehr lesen...
Norm: TabMG §16AVBT Pkt23
Rechtssatz: Die Kündigungsgründe des Pkt 23 AVBT haben eine Schutzfunktion für den Tabaktrafikanten gegenüber der Monopolstellung der Austria Tabakwerke vorm. Österreichische Tabakregie, weshalb sich eine Erweiterung oder extensive Auslegung der Kündigungsgründe verbietet. Den AVBT kann nicht entnommen werden, daß andere als die im Pkt 23 angeführten
Gründe: zur Kündigung durch die Austria Tabakwerke Aktiengesellschaft... mehr lesen...
Norm: AVBT P23TabMG §16
Rechtssatz: P 23 AVBT enthält eine erschöpfende Aufzählung aller Kündigungsgründe. In der Kündigung eines Tabaktrafikanten sind die Kündigungsgründe anzugeben. Auf andere darf sich die klagende Partei in einem Prozeß nicht berufen. Entscheidungstexte 1 Ob 693/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 Ob 693/82 10 Ob ... mehr lesen...
Norm: AVBTV §20TabMG §16TabMG 1996 §35 Abs6ZPO §228 B3ee
Rechtssatz: Die Rechtswirksamkeit einer Disziplinarmaßnahme nach § 20 AVBVT sowie die Frage, ob sie vom Vertragspartner im Einzelfall zu Recht ausgesprochen wurde, kann zum Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 228 ZPO gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 36/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 36/79 Veröff:... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte die Beklagte iS des Klagebegehrens, der Klägerin den Betrag von S 133.621.48 samt 5% Zinsen seit 2. 6. 1970 als Rest des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufpreises für ein Detailhandelsunternehmen samt Inventar zu zahlen, das die Klägerin ererbt und der Beklagten veräußert hatte. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Der Entscheidung liegen folgende, vom Berufungsgericht übernommene Feststellungen zugrunde: Die am 7. 8. 1968... mehr lesen...
Norm: ABGB §1054TabMG 1968 §15TabMG 1968 §16
Rechtssatz: Die Verkehrsfähigkeit des Unternehmens einer Tabaktrafik, dessen Betriebsgegenstand neben dem Verschleiß von Monopolgegenständen auch der gewerbsmäßige Handel mit anderen Waren ist, ist vom Gesetz nicht eingeschränkt. Die Veräußerung einer Tabaktrafik wurde durch das TabMG 1968 weder für rechtsunwirksam erklärt noch verboten. An der Rechtswirksamkeit eines solchen Kaufvertrages ist insbes... mehr lesen...