RS OGH 1980/3/4 4Ob36/79, 1Ob94/08t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.1980
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Norm

AVBTV §20
TabMG §16
TabMG 1996 §35 Abs6
ZPO §228 B3ee

Rechtssatz

Die Rechtswirksamkeit einer Disziplinarmaßnahme nach § 20 AVBVT sowie die Frage, ob sie vom Vertragspartner im Einzelfall zu Recht ausgesprochen wurde, kann zum Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 228 ZPO gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0039099

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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