Norm
AVBT P23Rechtssatz
P 23 AVBT enthält eine erschöpfende Aufzählung aller Kündigungsgründe. In der Kündigung eines Tabaktrafikanten sind die Kündigungsgründe anzugeben. Auf andere darf sich die klagende Partei in einem Prozeß nicht berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0075629Dokumentnummer
JJR_19820915_OGH0002_0010OB00693_8200000_002