RS OGH 1982/9/15 1Ob693/82, 10Ob513/95

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Veröffentlicht am 15.09.1982
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Norm

AVBT P23
TabMG §16

Rechtssatz

P 23 AVBT enthält eine erschöpfende Aufzählung aller Kündigungsgründe. In der Kündigung eines Tabaktrafikanten sind die Kündigungsgründe anzugeben. Auf andere darf sich die klagende Partei in einem Prozeß nicht berufen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 693/82
    Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 Ob 693/82
  • 10 Ob 513/95
    Entscheidungstext OGH 19.12.1995 10 Ob 513/95
    Beisatz: Eine Kündigung des Tabaktrafikanten durch die Austria Tabakwerke AG vormals österreichische Tabakregie ist nur zulässig, wenn einer der in den Vertragsbedingungen enthaltenen Kündigungsgründe gegeben ist. (T1) Veröff: SZ 68/240

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0075629

Dokumentnummer

JJR_19820915_OGH0002_0010OB00693_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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