Norm: ABGB §1042 ABG zur Anwendung des Haager Unterhaltsstatutabk §1IPRG §46
Rechtssatz: Der vor einem österreichischen Gericht erhobene Aufwandersatzanspruch nach § 1042 ABGB ist unter den gleichen Voraussetzungen nach österreichischem Recht zu beurteilen, unter denen auch auf die durch die Leistung des Klägers getilgte Unterhaltsforderung selbst österreichisches Recht anzuwenden wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C1ABGB §1042 C5IPRG §46
Rechtssatz: Wird eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung durch einen Dritten erfüllt, ist der Ersatzanspruch nach jenem Sachrecht zu beurteilen, das die Unterhaltsforderung des Minderjährigen allgemein beherrscht. Entscheidungstexte 4 Ob 516/85 Entscheidungstext OGH 09.07.1985 4 Ob 516/85 Veröff: RZ 1986/16 S 34 = SZ 58/120 = ÖA 1986... mehr lesen...
Begründung: Der zwischen den Parteien am 7. Jänner 1971 in Wien geschlossenen Ehe entstammen der mj. Thomas, geboren am 28. April 1972, und die mj. Katrin, geboren am 7. April 1975. Die Klägerin hat am 4. August 1981 die gemeinsame Ehewohnung in Wien verlassen und lebt seither mit den beiden Kindern bei ihren Eltern in Koblenz. Nachdem das Amtsgericht Koblenz mit einstweiliger Anordnung vom 12. August 1981 das Recht der elterlichen Sorge für die Kinder der Klägerin übertragen hatte,... mehr lesen...
Norm: IPRG §46
Rechtssatz: In den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen nicht nur Ansprüche wegen unbefugter Vorteilsziehung aus fremden Sachen, sondern auch alle Fälle, in denen die Leistung ohne ein von den Parteien gemeinsam unterstelltes Kausalverhältnis erbracht wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 511/85 Entscheidungstext OGH 31.01.1985 7 Ob 511/85 Veröff: SZ 58/19 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei leistete an die beklagte Partei am 10. Dezember 1981 eine Teilzahlung von S 974.950,-- für den Kauf von Maschinen. Sie begehrt den Betrag mit der
Begründung: zurück, daß die Zahlung irrtümlich erfolgt sei. Sie hätte an die Firma R*** M*** G*** (im folgenden nur GesmbH), den Vertragspartner der klagenden Partei, erfolgen sollen. Die beklagte Partei bestreitet eine irrtümliche Zahlung, weil die Gemeinschuldnerin Vertragspartner der klagenden P... mehr lesen...
Norm: IPRG §46
Rechtssatz: Was den allfälligen Ersatzanspruch des freiwilligen Drittzahlers anlangt, ergibt sich aus § 46 Abs 2 zweiter Halbsatz IPRG, daß dieser Ersatzanspruch demselben Recht untersteht, das für die getilgte Schuld maßgebend war (hier daher dem Schweizer Recht). Entscheidungstexte 4 Ob 48/84 Entscheidungstext OGH 09.10.1984 4 Ob 48/84 Veröff: Arb 10402 = IPR... mehr lesen...
Norm: IPRG §46IPRG §48
Rechtssatz: Der Anfechtungsanspruch ist weder ein Bereicherungsanspruch nach § 46 IPRG noch ein Schadenersatzanspruch nach § 48 IPRG. Entscheidungstexte 3 Ob 507/84 Entscheidungstext OGH 23.05.1984 3 Ob 507/84 Veröff: JBl 1985,299 = ZfRV 1986,290 (Verschraegen, 272) European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: IPRG §46
Rechtssatz: Auf den Rückforderungsanspruch aus Anlaß einer "Hochzeitszeremonie" jugoslawischer Staatsbürger (die keine gültige Eheschließung ist) in Österreich gemachter Geschenke ist österreichisches Recht anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 701/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 6 Ob 701/82 Veröff: EvBl 1983/157 = JBl 1983,540 (zweifelnd Schwimann) = IPRax 198... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 BIPRG §1IPRG §46
Rechtssatz: Regressansprüche des ausländischen Haftpflichtversicherers sind nach österreichischem Recht zu beurteilen, wenn die Schadenersatzansprüche der geschädigten Dritten nach österreichischem Recht zu beurteilen waren. Entscheidungstexte 8 Ob 291/81 Entscheidungstext OGH 11.02.1982 8 Ob 291/81 Veröff: SZ 55/9 = VersR 1983,695 = ZVR 1983/19 S... mehr lesen...
Am 5. 8. 1979 ereignete sich gegen 23 Uhr auf der Autobahn Korneuburg - Stockerau, Richtungsfahrbahn Korneuburg, bei km 6.780 ein Verkehrsunfall, an dem ua. Franz A als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 837.335 und Haakon S als Lenker des aus dem Zugwagen mit dem Kennzeichen EH 93.480 und dem Anhänger mit dem Kennzeichen EB 3.104 bestehenden, in Dänemark zum Verkehr zugelassenen LKW-Zuges beteiligt waren. Die Klägerin, die ihren Sitz in Kopenhagen hat, ist der Kasko- und... mehr lesen...
Norm: IPRG §37 C4IPRG §46 Satz2
Rechtssatz: Zu gleichen Anknüpfungspunkten gelangt man, ob man Ausgleichsansprüche von Versicherern dem Deliktsstatut oder einen derartigen Ausgleichsanspruch, der einem Anspruch im Sinne des § 1042 ABGB zumindest ähnlich ist, unterstellt. Entscheidungstexte 8 Ob 291/81 Entscheidungstext OGH 11.02.1981 8 Ob 291/81 Veröff: SZ 55/9 = VersR 1983,... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 C1IPRG §36IPRG §46
Rechtssatz: Kaufpreisanspruch und Bereicherungsanspruch aus einem im Staate des Verkäufers abgeschlossenen Kaufvertrag sind gemäß § 37 ABGB und nunmehr nach dem IPRG nach dem Recht des Staates des Verkäufers zu beurteilen. (hier Portugal). Entscheidungstexte 5 Ob 761/78 Entscheidungstext OGH 27.02.1979 5 Ob 761/78 ... mehr lesen...