Norm
ABGB §1042 ARechtssatz
Der vor einem österreichischen Gericht erhobene Aufwandersatzanspruch nach § 1042 ABGB ist unter den gleichen Voraussetzungen nach österreichischem Recht zu beurteilen, unter denen auch auf die durch die Leistung des Klägers getilgte Unterhaltsforderung selbst österreichisches Recht anzuwenden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0029124Dokumentnummer
JJR_19850709_OGH0002_0040OB00516_8500000_004