Begründung: Horst M*****, geboren am 22. 1. 1952, ist deutscher Staatsangehöriger, lebt jedoch im österreichischen T***** im Innkreis. Über eigenen Antrag des Betroffenen vom 19. 8. 2008 leitete das Erstgericht ein Sachwalterbestellungsverfahren ein und bestellte nach Durchführung der Erstanhörung am 3. 10. 2008 den Verein VertretungsNetz Sachwalterschaft Oberösterreich/Salzburg II zum Verfahrens- und zum einstweiligen Sachwalter. Nach Durchführung des Bestellungsverfahrens unter Be... mehr lesen...
Begründung: Ein in einem Zivilrechtsstreit als Verfahrenshelfer für die Betroffene tätig gewordener Rechtsanwalt regte die Bestellung eines Sachwalters zwecks Besorgung deren vermögensrechtlichen Angelegenheiten in Österreich an, weil zu befürchten sei, daß sie nicht mehr in der Lage sei, ihre Vermögensangelegenheiten ohne Schädigung der eigenen Interessen zu besorgen. Die Betroffene lebe in einem Pflege-(Armen-)Haus in Buenos Aires und sei auf öffentliche Unterstützung angewiesen... mehr lesen...
Begründung: Die Schweizer Bürgerin Juliana H*** übergab am 4.10.1974 ihrer Nichte Margit S*** die mit Wohnungseigentum an der Wohnung im Haus Grünegasse 34 in 8020 Graz verbundenen Liegenschaftsanteile gegen Einräumung des lebenslangen Fruchtgenußrechtes. In dem Rechtsstreit AZ 4 C 1071/83 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz verlangte Margit S*** von Juliana H*** die Zahlung vorgeschossener Aufwendungen für die Liegenschaft, die von der Fruchtnießerin zu tragen seien. ... mehr lesen...
Norm: IPRG §15
Rechtssatz: Soweit es um die Beschränkung oder den Entzug der Handlungsfähigkeit durch behördliche Anordnung wegen geistiger oder körperlicher Schutzbedürftigkeit und um die Bestellung eines Aufsichtsorgans geht, knüpft § 15 IPRG im Gleichklang mit der Beurteilung der Handlungsfähigkeit nach § 12 IPRG und der Vormundschaft oder Pflegschaft nach § 27 Abs 1 IPRG an das Personalstatut (§ 9 Abs 1 IPRG) an, doch gilt der § 15 IPRG nur... mehr lesen...
Norm: IPRG §15
Rechtssatz: Nach § 15 IPRG in Verbindung mit Art X Z 5 SachwalterG, BGBl 1983/136 sind die Voraussetzungen und die Wirkungen der Bestellung eines Sachwalters nach dem Personalstatut des Betroffenen zu beurteilen; es ist daher das materielle Recht des Staates anzuwenden, dem der Betroffene angehört, wenn eine Rückverweisung oder Weiterverweisung nicht vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...