Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der ständigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes ist eine gesetzliche Regelung, welche die Erwerbsfreiheit beschränkt, nur zulässig, wenn sie durch das öffentliche Interesse geboten, geeignet, zur Zielerreichung adäquat und auch sonst sachlich zu rechtfertigen ist (VfSlg 12.643, 13.094, 13.826 uva). Ausübungsregelungen müssen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rec... mehr lesen...
Norm: BZG §2StGG Art6 Abs1
Rechtssatz: Die Beschränkung der Erwerbsausübung an Sonntagen und Feiertagen soll die Sonntagsruhe und Feiertagsruhe sichern. Daß ein öffentliches Interesse an der Einhaltung der Sonntagsruhe und Feiertagsruhe nicht verneint werden kann, ist offenkundig. Ebensowenig kann bezweifelt werden, daß die Beschränkung der Betriebszeiten ein taugliches Mittel ist, dieses Ziel zu erreichen. Nicht nur für eine Verletzung des ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte KG betreibt in G***** das Kraftfahrzeug-Mechanikergewerbe sowie den Handel mit Kraftfahrzeugen. Ihr Betrieb besteht aus einem Gebäudetrakt mit den Verwaltungs- und Verkaufsräumlichkeiten, der Kraftfahrzeug-Werkstätte und einer Neuwagenhalle sowie aus einer davon räumlich getrennten Ausstellungshalle für Gebrauchtwagen. Von der G*****-Straße führt eine einzige Zufahrt auf das Firmengelände. Dabei kommt man zuerst zur Ausstellungshalle und dann, an ih... mehr lesen...
Norm: BZG §2FeiertagsruheG §1UWG §1 C2
Rechtssatz: § 1 Art IX Abs 6 FeiertagsruheG enthält ein selbständiges allgemein verbindliches Gebot, in den Stunden, während welcher die Sonntagsarbeit für den Handelsbetrieb nicht gestattet ist, die Geschäftsräumlichkeiten geschlossen zu halten, das ohne Rücksicht auf den Zweck des Offenhaltens gilt (VwGH 10.05.1960, Slg NF 5301 A). Diesem Gebot widerspricht auch die Ankündigung des Offenhaltens und das O... mehr lesen...