Entscheidungen zu § 54 Abs. 4 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1993/12/15 3Ob505/94, 4Ob69/95, 8ObA285/01x

Norm: AO §54 Abs4KO §60 Abs2KO §156a Abs3ZPO §204 IZPO §226 IVZPO §459
Rechtssatz: Stehen der Schaffung eines Doppeltitels weder Streitanhängigkeit noch Rechtskraft entgegen, kann die Klage nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses zurückgewiesen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 505/94 Entscheidungstext OGH 15.12.1993 3 Ob 505/94 Veröff: SZ 66/173 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1993

RS OGH 1992/4/8 9ObA65/92, 4Ob60/11v

Norm: AO §54 Abs4
Rechtssatz: § 54 Abs 4 Satz 2 AO besagt nur, dass das Vorliegen eines Exekutionstitels nach § 54 Abs 1 AO die Zulässigkeit einer Leistungsklage über diese Forderung nicht ausschließt, also kein Prozesshindernis besteht. Entscheidungstexte 9 ObA 65/92 Entscheidungstext OGH 08.04.1992 9 ObA 65/92 Veröff: SZ 65/56 4 Ob 60/1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.1992

RS OGH 1992/1/29 9ObS17/91, 8ObS12/94

Norm: AO §54 Abs4IESG §7 Abs1
Rechtssatz: Eine Forderung, zu deren Hereinbringung auf Grund der Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis Exekution geführt werden kann, ist gemäß § 54 Abs 4 AO gegenüber den Gerichten und, sofern besondere Gesetze nichts anderes bestimmen, auch gegenüber den Verwaltungsbehörden als bindend festgestellt anzusehen. Im § 7 Abs 1 IESG wird nur ausdrücklich klargestellt, daß es sich im gegebenen Zusammenhang mit dem An... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1992

RS OGH 1984/9/13 7Ob625/84

Norm: AO idF IRÄG BGBl 1982/370 §54 Abs4
Rechtssatz: Irgendeine Einschränkung auf Forderung, die mit Hilfe des im Ausgleichsverfahren geschaffenen Titels nicht durchgesetzt werden könnten, macht diese Bestimmung nicht. Vielmehr wollte der Gesetzgeber mit der Änderung die bisher einschränkende Judikatur beseitigen. Demnach sind also Leistungsklagen zugunsten derartiger Forderungen auch nach Beendigung des Ausgleiches zulässig. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1984

RS OGH 1984/9/13 7Ob625/84, 4Ob60/11v

Norm: AO idF IRÄG BGBl 1982/370 §53 Abs1AO idF IRÄG BGBl 1982/370 §53 Abs4AO idF IRÄG BGBl 1982/370 §54 Abs4
Rechtssatz: Da § 54 Abs 4 AO Leistungsklagen auch über Forderungen zuläßt, zu deren Gunsten auf Grund des § 54 Abs 1 AO ein Exekutionstitel geschaffen wurde, müssen solche Leistungsklagen auch zugunsten der gesamten Forderung, ohne Rücksicht auf die sich aus § 53 Abs 1 AO ergebende Kürzung möglich sein, weil der hiedurch geschaffene Exek... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.1984

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