Norm
AO §54 Abs4Rechtssatz
§ 54 Abs 4 Satz 2 AO besagt nur, dass das Vorliegen eines Exekutionstitels nach § 54 Abs 1 AO die Zulässigkeit einer Leistungsklage über diese Forderung nicht ausschließt, also kein Prozesshindernis besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0052001Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.07.2011