Entscheidungen zu § 41 AO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/8/9 98/16/0395

Die Beschwerdeführerin, ein Verein nach dem Vereinsgesetz 1951, erhielt von X S 4.650,-- und S 1.600,--, von Y S 3.000,-- geschenkt. Nach der am 25. September 1996 verstorbenen Z stand ihr laut Verlassenschaftsabhandlungsprotokoll ein Vermächtnis von S 25.621,40 zu. In ihrer Anzeige der Schenkungen an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Innsbruck (im Folgenden: Finanzamt) vom 8. Juni 1994 wies die Beschwerdeführerin darauf hin, dass sie seit 1. März 1993 nach ihrer Satzung u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.08.2001

RS Vwgh 2001/8/9 98/16/0395

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §41;BAO §43; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0397 98/16/0396
Rechtssatz: Bei den sogenannten Stichtagssteuern muss die Satzung den Erfordernissen des § 41 BAO gemäß § 43 BAO - ebenso wie die tatsächliche Geschäftsführung - im Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld entsprechen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.08.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/30 98/16/0317

Mit einer am 7. April 1997 mit zwei Schriftsätzen beurkundeten Vereinbarung gewährte Eva E.M. dem beschwerdeführenden Verein ein auf zwei Jahre befristetes Darlehen im Betrag von DM 100.000,--. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck erblickte in der Hingabe des zinsenlosen Darlehens eine freigebige Zuwendung und schrieb mit vorläufigem Bescheid vom 18. August 1997 Schenkungssteuer in Höhe von S 10.671,-- vor. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.04.1999

RS Vwgh 1999/4/30 98/16/0317

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §35 Abs1;BAO §41;BAO §42;ErbStG §15 Abs1 Z14;
Rechtssatz: Die Aussschließlichkeit und Unmittelbarkeit der gemeinnützigen Zwecke muss nicht allein tatsächlich erfüllt sein (vgl § 42 BAO), sondern auch nach § 41 BAO auch in der Satzung entsprechend verankert sein (vgl § 35 Abs 1 BAO). European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1999

RS Vwgh 1988/9/16 AW 88/18/0024

Index: L94402 Krankenanstalt Spital Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: KAO Krnt 1978 §41;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Festlegung der Bettenhöchstzahl nach der Krnt KAO - Durch den Vollzug des Bescheides bestünde die Gefahr, dass der Bf seiner Verpflichtung nach § 41 Krnt KAO zur Aufnahme unabweisbarer Kranker nicht mehr voll nachkommen könnte. Da die Vorbeugung einer konkreten Gefahr für das Leb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1988

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