Norm: AO §34 Abs3AO §35 Abs2
Rechtssatz: Nach Ablauf von 14 Tagen nach Bestellung des Sachwalters ist der Schuldner nicht mehr zur Stellung eines Enthebungsantrages legitimiert. Entscheidungstexte 8 Ob 280/01m Entscheidungstext OGH 15.11.2001 8 Ob 280/01m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115908 ... mehr lesen...
Norm: RAO §34 Abs3
Rechtssatz: Die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission ist über die Fälle ausdrücklicher Anordnung im Gesetz hinaus nicht Berufungsbehörde und hat daher das an sie erhobene Rechtsmittel zurückzuweisen, ohne dass der Rechtsmittelwerber dadurch in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht (Verfahren vor dem gesetzlichen Richter) verletzt ist. Im vorliegenden Fall ist die Anfechtung der Entscheidung des Pl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 CABGB §1302 AABGB §1313a IIIfABGB §1497 IVBABGB §1497 IVCRAO §28 Abs1 lithRAO §34 Abs3 Z1
Rechtssatz: Der für einen verstorbenen Rechtsanwalt bestellte mittlerweilige Stellvertreter hat die Klienten des Verstorbenen über die Notwendigkeit der Fortsetzung eines unter- brochenen oder ruhenden Verfahrens zur Abwendung von Verjährungsfolgen nach § 1497 ABGB aufzuklären. Er haftet für das Verschulden seiner Konzipientin gemäß § 1313... mehr lesen...
Norm: RAO §34 Abs3StPO §41 Abs2
Rechtssatz: Dem einem Rechtsanwalt gemäß § 34 Abs 3 RAO bestellten mittlerweiligen Stellvertreter kann eine Urteilsausfertigung zur Ausführung der vom mittlerweilig vertretenen Rechtsanwalt noch angemeldeten Rechtsmittel nicht wirksam zugestellt werden, weil die Funktion eines mittlerweiligen Stellvertreters nicht mit dem automatischen Eintritt in die Vollmachtsverhältnisse des Vertretenen verbunden ist. Dies gil... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaRAO §34 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist höchstpersönlich und geht mit dem Tod des Berechtigten unter. Für diesen Fall ist jedoch von der Rechtsanwaltskammer gemäß § 34 Abs 3 Z 1 RAO ein mittlerweiliger Stellvertreter zu bestellen. Dieser hat vor allem darauf zu achten, dass die Klienten des verstorbenen Rechtsanwaltes keinen Schaden erleiden. Obwohl der mittlerweilige Stellvertre... mehr lesen...
Norm: RAO §34 Abs2RAO §34 Abs3
Rechtssatz: Beschlüsse des Ausschusses nach § 34 Abs 2 und Abs 3 RAO sind unanfechtbar. Entscheidungstexte Bkv 6/58 Entscheidungstext OGH 12.02.1959 Bkv 6/58 Veröff: AnwBl 1959,60 = AnwBl 1960,37 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0072298 Dokumentnumme... mehr lesen...