Mit Schreiben vom 23. August 1993 stellte der beschwerdeführende Verein den Antrag auf Befreiung von der Wiener Ankündigungsabgabe. Da der Verein nur Veranstaltungen, die die Kriterien des § 3 Abs. 2 Wiener Ankündigungsabgabegesetz 1983 erfüllten, durchführe, werde die Befreiung von der Wiener Ankündigungsabgabe beantragt. Mit Bescheid vom 20. Jänner 1994 wies der Magistrat der Stadt Wien dieses Ansuchen unter Hinweis auf § 3 Abs. 2 des Beschlusses des Wiener Gemeinderates vom 26.... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37049 Ankündigungsabgabe Wien
Norm: AnkündigungsabgabeG Wr 1983 §3 Abs2;LAO Wr 1962 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/23 87/17/0359 2 Stammrechtssatz Bei der Befreiungsvorschrift des § 3 Abs 2 Wr AnkündigungsabgabeG handelt es sich um eine sachliche Befreiungsvorschrift und nicht um eine persönliche Begünstigungsvorschrift (Hinweis E 24.5.1967, 1038/66, VwS... mehr lesen...
Am 23. Mai 1991 stellte der beschwerdeführende Verein an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4, folgendes Ansuchen: "Wir ersuchen um Befreiung von der Entrichtung einer Ankündigungsabgabe hinsichtlich der Veranstaltungen "Open-Air für Afrika" 1990 und 1989. Begründung: Eine allfällige Ankündigung in diesem Zusammenhang diente ausschließlich gemeinnützigen Zwecken." Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4/6, vom 25. Juni 1991 wur... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37049 Ankündigungsabgabe Wien
Norm: AnkündigungsabgabeG Wr 1983 §3 Abs2;AnkündigungsabgabeV Wr 1985 §3 Abs2;LAO Wr 1962 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/23 87/17/0359 2 Stammrechtssatz Bei der Befreiungsvorschrift des § 3 Abs 2 Wr AnkündigungsabgabeG handelt es sich um eine sachliche Befreiungsvorschrift und nicht um eine persönliche Begünstigungsvorschrif... mehr lesen...
Mit dem an den Magistrat der Stadt Wien, MA 4/4, gerichteten Schreiben vom 14. Juli 1988 ersuchte der beschwerdeführende Verein um Befreiung von der Ankündigungsabgabe ab Jänner 1988 wegen Gemeinnützigkeit des Vereins. Mit Bescheid vom 2. Dezember 1988 wies der Magistrat der Stadt Wien dieses Ansuchen ab. Es werde im wesentlichen damit begründet, daß die Veranstaltungen nicht kommerziell und die Tätigkeit des Vereines nicht auf Gewinn ausgerichtet seien. Damit werde verkannt, daß ... mehr lesen...
In dem vom Obmann des beschwerdeführenden Vereins mit dem Beisatz "Leitung des Theaters" unterfertigten Schreiben vom 21. August 1988 an den Magistrat der Stadt Wien heißt es: "Da das Theater XY ein uneigennütziger Verein ist ersuchen wir um Befreiung von der Plakatabgabe" Mit Schreiben vom 4. Oktober 1988 lud der Magistrat der Stadt Wien den Einschreiter ein, binnen zwei Wochen den Inhalt der Ankündigungen (allenfalls den Text derselben), für die die Abgabenbefreiung beantrag... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37049 Ankündigungsabgabe Wien
Norm: AnkündigungsabgabeG Wr 1983 §3 Abs2;LAO Wr 1962 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/23 87/17/0359 2 Stammrechtssatz Bei der Befreiungsvorschrift des § 3 Abs 2 Wr Ankündigungsabgabe handelt es sich um eine sachliche Befreiungsvorschrift und nicht um eine persönliche Begünstigungsvorschrift (Hinweis E 24.5.1967, 1038/66, VwSl... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37049 Ankündigungsabgabe Wien
Norm: AnkündigungsabgabeG Wr 1983 §3 Abs2;LAO Wr 1962 §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/23 87/17/0359 2 Stammrechtssatz Bei der Befreiungsvorschrift des § 3 Abs 2 Wr AnkündigungsabgabeG handelt es sich um eine sachliche Befreiungsvorschrift und nicht um eine persönliche Begünstigungsvorschrift (Hinweis E 24.5.1967, 1038/66, VwS... mehr lesen...
Mit zwei gleichlautenden, an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4, gerichteten Schriftsätzen je vom 26. März 1987 ersuchte der beschwerdeführende Verein gemäß § 3 Abs. 2 des Wiener Ankündigungsabgabegesetzes 1983, LGBl. Nr. 19 (WAAG), um Befreiung von der Ankündigungsabgabe für die Jahre 1986 und 1987, da die Tätigkeit des Vereins Bildungszwecken diene und nicht auf Gewinn gerichtet sei. Mit Bescheid vom 16. April 1987 wies der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsab... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37049 Ankündigungsabgabe Wien
Norm: AnkündigungsabgabeG Wr 1983 §3 Abs2;LAO Wr 1962 §32 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 45;
Rechtssatz: Bei der Befreiungsvorschrift des § 3 Abs 2 Wr Ankündigungsabgabe handelt es sich um eine sachliche Befreiungsvorschrift und nicht um eine persönliche Begünstigungsvorschrift (Hinweis E 24.5.1967, 1038/66, VwSlg 3617 F/196... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37049 Ankündigungsabgabe Wien10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnkündigungsabgabeG Wr 1983 §3 Abs2;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §35 Abs1;LAO Wr 1962 §32 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;LAO Wr 1962 §92 Abs1;VereinsG 1951 §4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 45;
Rechtssatz: Bis zum Beweis des Gegenteils muß davon... mehr lesen...