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L34009 Abgabenordnung WienNorm
AnkündigungsabgabeG Wr 1983 §3 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 45;Rechtssatz
Bis zum Beweis des Gegenteils muß davon ausgegangen werden, daß ein Verein seine Tätigkeit statutenkonform ausübt. Bei Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Abgabenbefreiung nach § 3 Abs 2 Wr AnkündigungsabgabeG muß die AbgBeh den Verein zur Vorlage der entsprechenden Ankündigungen bzw zur Konkretisierung des Inhaltes auffordern, falls sie solche Aufklärungen für relevant hält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987170359.X03Im RIS seit
18.05.2001