Norm: AO §28 Z2AO §53 Abs1AO §53 Abs7
Rechtssatz: Nach § 28 Z 2 AO können im Ausgleichsverfahren "Geldstrafen wegen strafbarer Handlungen jeder Art" nicht geltend gemacht werden. Solche Strafen bleiben daher gemäß § 53 Abs 7 AO (siehe ferner § 156 Abs 7 KO) vom Ausgleich unberührt, sodaß sie auch nicht von den Rechtswirkungen nach § 53 Abs 1 AO erfaßt werden können. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: AO §28 Z2AO §53 Abs1AO §53 Abs7
Rechtssatz: Nach § 28 Z 2 AO können im Ausgleichsverfahren "Geldstrafen wegen strafbarer Handlungen jeder Art" nicht geltend gemacht werden. Solche Strafen bleiben daher gemäß § 53 Abs 7 AO (siehe ferner § 156 Abs 7 KO) vom Ausgleich unberührt, sodaß sie auch nicht von den Rechtswirkungen nach § 53 Abs 1 AO erfaßt werden können. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: RAO §28
Rechtssatz: Der Ausschuß ist nicht legitimiert, über Disziplinarvergehen zu urteilen (zur Berufungsbehauptung in Richtung res iudicata). Entscheidungstexte 5 Bkd 1/91 Entscheidungstext OGH 23.03.1992 5 Bkd 1/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0072167 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1RAO §28 litf
Rechtssatz: Hat die Rechtsanwaltskammer eine Kostenbestimmung vorgenommen, so muß der Rechtsanwalt bei der gerichtlichen Geltendmachung seiner Honorarforderung mit besonderer Sorgfalt vorgehen. Diesfalls ist bereits eine (schuldhafte) Überklagung in relativ geringfügiger Höhe (Schilling 5000,--) disziplinär. Entscheidungstexte Bkd 14/87 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AO §28
Rechtssatz: Die nach § 28 AO ausgeschlossenen Forderungen werden zu Naturalobligationen. Entscheidungstexte 7 Ob 659/87 Entscheidungstext OGH 24.09.1987 7 Ob 659/87 Veröff: SZ 60/185 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0051778 Dokumentnummer JJR_19870924_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: RAO §28RAO §34
Rechtssatz: Zur Feststellung, daß nach Maßgabe der Bestimmungen des § 34 RAO die Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erloschen ist, und zur anschließenden Löschung des Anwalts in der Rechtsanwaltsliste, ist gemäß § 28 RAO der Ausschuß einer Rechtsanwaltskammer zuständig; gegen derartige Verfügungen ist kein Rechtsmittel zulässig. Entscheidungstexte Bkv 2/8... mehr lesen...
Norm: RAO §28 lithZPO §30ZPO §160
Rechtssatz: Mit der Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft (hier durch Emeritierung) wird der Gerichtshofprozess auch dann unterbrochen, wenn ein mittlerweiliger Stellvertreter bestellt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 545/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 5 Ob 545/76 2 Ob 504/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: RAO §28 litf
Rechtssatz: Daraus, daß der Ausschuß der Kammer zuständig ist, Gutachten über die Angemessenheit eines von einem Rechtsanwalt verzeichneten Honorars abzugeben, ist nicht zu schließen, daß diese Gutachten bindende Wirkung für den Disziplinarrat haben. Entscheidungstexte Bkd 27/74 Entscheidungstext OGH 16.09.1974 Bkd 27/74 ... mehr lesen...
Norm: DO Bundesforste BGBl 1949/256 §31DO Bundesforste BGBl 1949/256 §32Sbg LAO §4Sbg LAO §28Sbg LAO §29Sbg LAO §109 ff
Rechtssatz: Auch ein Revierförster der Österreichischen Bundesforste unterliegt den Bestimmungen der §§ 28, 29 sowie 109 ff der Sbg LAO. Entscheidungstexte 4 Ob 5/67 Entscheidungstext OGH 31.01.1967 4 Ob 5/67 Veröff: SZ 40/13 = EvBl 1967/288 S 404 ... mehr lesen...
Norm: RAO §28
Rechtssatz: Gegen die Ablehnung eines Stundungsgesuches betreffend rückständige Kammerbeiträge und gegen die Verständigung über beabsichtigte exekutive und disziplinäre Schritte im Falle der Nichtzahlung ist ein Rechtsmittel in der RAO nicht vorgesehen. Entscheidungstexte Rkv 3/59 Entscheidungstext OGH 28.01.1960 Rkv 3/59 ... mehr lesen...
Norm: RAO §28 lithRAO §34 Abs4ZPO §30ZPO §64 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Bestellung zum Vertreter durch die Rechtsanwaltskammer gemäß § 28 lit h RAO begründet noch kein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Klienten des Vertretenen Anwaltes. Entscheidungstexte 1 Ob 725/50 Entscheidungstext OGH 14.02.1951 1 Ob 725/50 Veröff: SZ 24/39 = EvBl 1951/123 S 174 ... mehr lesen...
Norm: AO §28
Rechtssatz: Die ausländischen Gläubiger sind hinsichtlich der Wirkung des Ausgleiches für das inländische Vermögen des Ausgleichsschuldners den inländischen Gläubigern gleichgestellt. Entscheidungstexte 1 Ob 33/32 Entscheidungstext OGH 24.02.1932 1 Ob 33/32 Veröff: SZ 14/35 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...