Entscheidungen zu § 23 Abs. 4 AO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2002/3/21 2001/16/0555

Mit zwei Notariatsakten vom 22. April 1998 schlossen die beschwerdeführenden Parteien jeweils als abtretende Gesellschafterinnen mit der B GmbH mit Sitz in Deutschland als übernehmende Gesellschafterin Abtretungsverträge über die Abtretung ihres Geschäftsanteiles an der O GmbH. Die Erstbeschwerdeführerin vereinbarte mit der B GmbH einen Abtretungspreis von S 1,000.000,-- und die Zweitbeschwerdeführerin einen solchen von S 3,000.000,--. In den Punkten III. und VIII. der Abtre... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.2002

RS Vwgh 2002/3/21 2001/16/0555

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/16/0556 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0125 E 5. März 1990 RS 9 Stammrechtssatz Die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes ist gem § 23 Abs 4 BAO für die Abgabenerhebung insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/27 96/16/0038

Der Beschwerdeführer schloss mit seiner Schwiegermutter E. K. (in der Folge: Übergeberin), am 5. März 1991 einen Übergabsvertrag in Form eines Notariatsaktes ab, der auszugsweise wiedergegeben wie folgt lautet: "Drittens/III.: E. K. - im Folgenden kurz Übergeberin genannt - übergibt und überlässt nun : a) ihre Liegenschaften in EZ ..., b) ihre Kommanditbeteiligung an der Firma "Apotheke zur ... und Drogengroßhandel L. B. KG ", c) ihr bewegliches Kapitalkonto in der Kommanditgesel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1999

RS Vwgh 1999/5/27 96/16/0038

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/24 92/16/0188 4 VwSlg 6942F/1994 Stammrechtssatz Die durch die rechtliche Anfechtbarkeit veranlaßte einvernehmliche Rückgängigmachung eines Rechtsgeschäfts ist als erfolgreich durchgeführte Anfechtung anzusehen (Hinweis E 4.5.1951, 1006/49, VwSlg 404 F/1951). Zu ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/24 92/16/0188

Am 21. Dezember 1987 schlossen bisherige Gesellschafter der beim Landes- als Handelsgericht Graz protokollierten Firma "C-KG" (Beschwerdeführerin), nämlich die Komplementäre P und H und die Kommanditisten E, G und I sowie die seit 1980 beim Landes- als Handelsgericht Graz protokollierte "C-Gesellschaft m.b.H." (früher: S Handelsgesellschaft m.b.H.; im folgenden: Ges.m.b.H.) eine Vereinbarung. Diese Vereinbarung wurde mit "Neuordnung des Gesellschaftsvertrages" tituliert und enthielt f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1994

RS Vwgh 1994/11/24 92/16/0188

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs4;
Rechtssatz: Die durch die rechtliche Anfechtbarkeit veranlaßte einvernehmliche Rückgängigmachung eines Rechtsgeschäfts ist als erfolgreich durchgeführte Anfechtung anzusehen (Hinweis E 4.5.1951, 1006/49, VwSlg 404 F/1951). Zu einer "mit Erfolg durchgeführten Anfechtung" kann es somit nur kommen, wenn es zufolge "rechtlicher Anfechtbarkeit" z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/5 89/15/0125

An der A-GmbH mit dem Sitz in Wien waren im Jahr 1985 W mit einer zur Hälfte bar eingezahlten Stammeinlage von S 980.000,-- und H mit einer zur Hälfte bar eingezahlten Stammeinlage von S 1.020.000,-- beteiligt. Mit Notariatsakt vom 17. Oktober 1985 erklärte W, seinen Geschäftsanteil um den Abtretungspreis von S 500.000,-- der Beschwerdeführerin abzutreten; diese erklärte die Vertragsannahme. Für diesen Vorgang setzte das Finanzamt gemäß den §§ 17, 21 und 22 Kapitalverkehrsteuerges... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.03.1990

RS Vwgh 1990/3/5 89/15/0125

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs2;BAO §23 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515;
Rechtssatz: Daß die erfolgreiche Anfechtung eines durch listige Veranlassung zustandegekommenen Vertrages auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurückwirkt, ändert nichts daran, daß der Tatbestand, an den die Steuerschuld anknüpft, verwirklicht wurd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.03.1990

RS Vwgh 1990/3/5 89/15/0125

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515;
Rechtssatz: Die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes ist gem § 23 Abs 4 BAO für die Abgabenerhebung insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.03.1990

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