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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §23 Abs4;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515;Rechtssatz
Die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes ist gem § 23 Abs 4 BAO für die Abgabenerhebung insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150125.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009