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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §23 Abs2;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515;Rechtssatz
Daß die erfolgreiche Anfechtung eines durch listige Veranlassung zustandegekommenen Vertrages auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurückwirkt, ändert nichts daran, daß der Tatbestand, an den die Steuerschuld anknüpft, verwirklicht wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150125.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009