RS Vwgh 1990/3/5 89/15/0125

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Veröffentlicht am 05.03.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23 Abs2;
BAO §23 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515;

Rechtssatz

Daß die erfolgreiche Anfechtung eines durch listige Veranlassung zustandegekommenen Vertrages auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurückwirkt, ändert nichts daran, daß der Tatbestand, an den die Steuerschuld anknüpft, verwirklicht wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150125.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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