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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §23 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/16/0556Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/15/0125 E 5. März 1990 RS 9Stammrechtssatz
Die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes ist gem § 23 Abs 4 BAO für die Abgabenerhebung insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001160555.X06Im RIS seit
06.08.2002Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008