RS Vwgh 1988/12/22 84/17/0069

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1988
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
L37059 Anzeigenabgabe Wien

Norm

AnzeigenabgabeG Wr 1983 §3;
LAO Wr 1962 §19;

Beachte

Siehe:0409/71 E 22. Oktober 1971

Rechtssatz

Ausführungen zum Begriff der Treuhand sowie zur Behauptungspflicht und Konkretisierungspflicht hinsichtlich der wahren wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse im Fall einer behaupteten verdeckten Treuhand (Wr Anzeigenabgabe).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984170069.X01

Im RIS seit

22.12.1988

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten