RS Vwgh 1989/12/15 88/17/0204

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Veröffentlicht am 15.12.1989
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 impl;
LAO Wr 1962 §19;

Rechtssatz

Die gemäß § 19 LAO Wr gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise besteht darin, daß der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des tatsächlichen Sachverhaltes maßgebend ist, nicht aber, daß der Besteuerung ein fiktives Geschehen zugrundegelegt wird, wie es bei einer

wirtschaftlichen Disposition des Abgabepflichtigen sinnvoll gewesen wäre (hier: die wirtschaftliche Betrachtungsweise gebietet es nicht, wegen der geringen Frequenz des Lokals die Aufstellung von nur zwei Spielautomaten an Stelle der Aufstellung von tatsächlich sechs zu fingieren).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988170204.X03

Im RIS seit

15.12.1989

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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