Der 1936 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war bis zum Ablauf des Schuljahres (SJ) 1998/99 als Klassenlehrer in der Volksschule (VS) M. tätig. Seit seiner mit Wirksamkeit für das SJ 1999/2000 ausgesprochenen Versetzung ist er der VS G. zur Dienstleistung zugewiesen (die im Sprengel desselben Bezirksschulrates - BSR - liegt). A) Zum besseren Verständnis der mit dem erstangefochtenen Bes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er stand bis 6. Juni 1993 beim Postamt 2320 Schwechat in (dauernder) Verwendung und wurde mit Wirkung ab 7. Juni 1993 der Postinspektion bei der Post und Telegraphendirektion in Wien dienstzugeteilt. Mit Wirkung vom 1. September 1994 wurde er zu dieser Dienststelle versetzt. In der Zeit von Juni bis einschließlich Dezember 1993 legte der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)18 Kundmachungswesen63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BGBlG §2 Abs2 litf;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art18 Abs2;RGV 1955 §27;RGV 1955 §68 Abs1;
Rechtssatz: Sonderbestimmungen iSd § 68 Abs 1 RGV, die abweichende reisegebührenrechtliche Bestimmungen zum Abschn III des I Hauptstückes treffen (würden), müssten Rechtsverordnungen sein, weil das Gesetz nur in dieser Rechtsform dazu... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §106 Abs1 Z6;LDG 1984 §19 Abs4;LDG 1984 §19 Abs7;LDG 1984 §39;RGV 1955 §27;RGV 1955 §28;RGV 1955 §34 Abs1;RGV 1955 §34 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146
Rechtssatz: Trifft es zu, dass es dem Landeslehrer von seinen beiden Wohnsitzen aus nicht möglich ist, unter Ben... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der von ihm bekämpften Personalmaßnahme war der Beschwerdeführer beim Panzergrenadierbataillon n1, G, F, eingesetzt. Wohnhaft ist der Beschwerdeführer in T, NÖ. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 10. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 4 BDG 1979 verständigt, daß seine Versetzung zur Panzertruppenschule und Diensteinteilung auf den Arbeitsplatz "HptLO Pz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;BDG 1979 §38 Abs3;DVG 1984 §8 Abs1;GehG 1956 §20b;RGV 1955 §27;
Rechtssatz: Um feststellen zu können, ob den Beamten im Falle seiner Versetzung ein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil treffen würde oder nicht, sind die geschätzten und als gerechtfertigt anerk... mehr lesen...