Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer steht als Richteramtsanwärter im Bereich des Oberlandesgerichts XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Richteramtsanwärter im Bereich des Oberlandesgerichts römisch 40 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Für den Zeitraum vom 02.01.2024 bis 29.03.2024 wurde der Beschwerdeführer dem Bu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Bundesministeriums für Inneres (im Folgenden: belangte Behörde) wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (BF) vom 19.3.2019 auf Zuerkennung einer Zuteilungsgebühr nach der Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV) für den Zeitraum 1.9.2018 bis 31.12.2018 abgewiesen. Begründend führte die Behörde aus, der BF seien die Fahrtauslagen für die Fahrtstrecke und die notwendige Benützung eines Massenbeförderungsmittels im Zuteilungsort ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (BF) begehrte mit Mail vom 23.01.2019 gegenüber der belangten Behörde, dem Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG, die Zahlung von Euro 1.428,30 für dort aufgegliederte Zeiträume von 01.09.2018 bis 31.12.2018 an Reisegebühren aufgrund einer Dienstzuteilung. Nach Verbesserungsauftrag vom 13.6.2019 erfolgte ein Verbesserungschreiben der BF vom 26.06.2019. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf Auszahlung der geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wird als dienstführender Beamter auf der PI Heiligenkreuz AGM verwendet. Vom 01.04.2015 bis 30.09.2015 war er dem Operativen Zentrum für Ausgleichsmaßnahmen in 2700 Wiener Neustadt dienstzugeteilt. 2. Der BF war am 09.08.2015, 15.00 Uhr, bis 10.08.2015, 06.00 Uhr, zur Dienstleistung im Bezirk Neusiedl/See eingeteilt. Im Zuge dieser ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wird beim BPK XXXX als Mitarbeiter der Pl XXXX verwendet. 2. Am 01.02.2015 beantragte er die nachträgliche Auszahlung der reisebedingten Pauschalvergütungen gem. §§ 39 und 40 Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV) für die Monate Mai bis Juli 2014, welche nach seiner Versetzung zur Pl XXXX für diesen Zeitraum eingestellt worden seien. Begründend führte e... mehr lesen...