Die Klägerin begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die öffentliche Aufführung von Werken der Tonkunst, welche durch die Zugehörigkeit des Textdichters, des Komponisten oder Musikverlegers zur klagenden Partei oder zu einer dieser durch Gegenseitigkeitsvertrag angeschlossenen ausländischen Urhebergesellschaft dem Werkbestand der klagenden Partei angehören, durch lebende Musik oder mechanische Musik welcher Art immer, soweit es hiezu der Einwilligung der Urheber bedarf, zu unterla... mehr lesen...
Norm: ASVG §31UrhG §18UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: Für Fernsehaufführungen in einem Kurheim eines Sozialversicherungsträgers ist die Aufführungsfreiheit gemäß § 53 Abs 1 Z 3 UrhG zu verneinen, die Öffentlichkeit gemäß § 18 UrhG zu bejahen. Entscheidungstexte 4 Ob 344/73 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 4 Ob 344/73 Veröff: SZ 47/7 = JBl 1974,577 = ÖBl 1974,73 = ZfRV 1974 H4,2... mehr lesen...
Norm: UrhG §18UrhG §53 Abs1 Z3
Rechtssatz: Für Darbietungen geschützter Musik in den Aufenthaltsräumen und Gemeinschaftsräumen von Sanatorien, Kurheimen, Heilstätten oder dergleichen sind auch dann Aufführungsgebühren an die GEMA zu entrichten, wenn diese Häuser von einer Anstalt des öffentlichen Rechts (hier Landesversicherungsanstalt) betrieben werden. BGH vom 10.03.1972, I ZR 30/70; Veröff: NJW 1972,1273 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: UrhG §18
Rechtssatz: Eine Aufführung ist dann "öffentlich", wenn sie nicht von vornherein auf einen in sich geschlossenen, nach außenhin begrenzten Kreis abgestimmt ist, wenn sie also allgemein zugänglich ist. Als öffentlich sind aber auch nicht allgemein zugängliche Veranstaltungen anzusehen, wenn der bestimmte oder bestimmbare Personenkreis nicht durch solche Beziehungen verbunden ist, die seine Zusammenkünfte als solche der privaten Sp... mehr lesen...
Die Klägerin ist ausschließlich zur Vermittlung der Rechte zur öffentlichen Aufführung von Werken der Tonkunst befugt, zu deren Ausführung es nach den gesetzlichen Bestimmungen der Einwilligung des Berechtigten bedarf. Unbestritten blieb, daß der Beklagte in seiner Eigenschaft als Inhaber des Filmunternehmens Firma W am 16. 1. 1970 im Atelier seiner Firma in Wien ein Gschnasfest veranstaltete, bei dem er Musikveranstaltungen durchgeführt und hiebei vom gesetzlich geschützten Werkbes... mehr lesen...
Norm: UrhG §18
Rechtssatz: Öffentliche Aufführung von Musikwerken durch ein Rundfunkgerät in einem Geschäftslokal, das seinem Wesen nach allgemein zugänglich ist und von Laufkundschaften auch tatsächlich aufgesucht wird (hier: Süßwarengeschäft). Entscheidungstexte 4 Ob 350/70 Entscheidungstext OGH 17.11.1970 4 Ob 350/70 Veröff: SZ 43/207 = ÖBl 1971,54 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §18
Rechtssatz: "Aufführung" ist die Wiedergabe des Tonwerkes für das Gehör, in räumlicher Verbundenheit, auch mittels Rundfunkübertragung. Die "Öffentlichkeit" einer Aufführung ist immer dann anzunehmen, wenn sie nicht von vornherein auf einen in sich geschlossenen und nach außen hin begrenzten Kreis abgestimmt ist, demgemäß überall dort, wo eine Aufführung im Rahmen des gewerblichen Betriebes mit fluktuierendem Publikum, zB in Gast... mehr lesen...
Vom 30. April bis 8. Mai 1949 wurde in W. die Ausstellung "Gastgewerbe und Fremdenverkehr" von einem mehrgliedrigen Ausschuß veranstaltet, dessen Präsident der Beklagte war. Der Ausschuß verwendete zur Korrespondenz Briefpapier, das den Aufdruck trug: "Veranstalter: Kammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Fremdenverkehrsunternehmen, mit Gewerbeförderungsinstitut, Oberösterreichische Landesregierung mit Landesarbeitsausschuß für Fremdenverkehr, Stadtgemeinde W. mit Volksfest-Ha... mehr lesen...
Norm: UrhG §18UrhG §88
Rechtssatz: Straßenbahnerkapelle spielt einen Tag auf der Welser Gastgewerbeausstellung und Femdenverkehrsausstellung; Siemens sendet in einem Musterhotel; Lautsprecheranlage im Ausstellungsrestaurant (beklagt wird der Ausstellungsleiter). Entscheidungstexte 3 Ob 337/53 Entscheidungstext OGH 13.05.1953 3 Ob 337/53 Veröff: SZ 26/127 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §18
Rechtssatz: (Zum UrhG 1920) Zu den Begriffen "öffentliche Aufführung", "Wiedergabe". Entscheidungstexte 3 Ob 441/23 Entscheidungstext OGH 20.06.1923 3 Ob 441/23 Veröff: SZ 5/162 4 Ob 390/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 4 Ob 390/78 Veröff: SZ 51/167 = ÖBl 1979,51 ... mehr lesen...