Die Beschwerdeführerin ist die Mutter der minderjährigen Kinder N, geboren 16. Februar 1994, und des F, geboren 21. Dezember 1995. Die Ehe der Beschwerdeführerin mit dem Vater der beiden minderjährigen Kinder wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes R vom 29. Mai 2000, GZ. 1 C 48/00x, rechtskräftig geschieden. Anlässlich der Scheidung haben die Eltern vereinbart, dass die Obsorge für die beiden Kinder der Beschwerdeführerin alleine zukommen soll. Diese Vereinbarung wurde mit Beschluss... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht
Norm: ABGB §176 Abs3;ABGB §176;ABGB §21 Abs2;MeldeG 1991 §15 Abs1;MeldeG 1991 §15 Abs2;MeldeG 1991 §7 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die vom Bürgermeister mit Bescheid vom 9. April 2004 von Amts wegen abgemeldeten Kinder der Bf sind minderjährig. Jedenfalls mit Beschluss des Landesgerichtes vom 16. Oktober 2003, mi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 29. Jänner 2003 wurde dem Beschwerdeführer angelastet, er habe laut seinen eigenen Angaben vom November 2001 seine Unterkunft in Salzburg, A-Straße 24, bereits vor ca. zehn Jahren aufgegeben, habe dies jedoch erst am 9. Juli 2002 der Meldebehörde mitgeteilt, obwohl die Aufgabe einer Unterkunft innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde zu melden sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch § 4 Abs. 1 iVm... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §15 Abs1 Satz1;MeldeG 1991 §22 Abs1 Z1 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Pflicht zur amtswegigen Abmeldung gemäß § 15 Abs. 1 erster Satz Meldegesetz 1991 ändert nichts an der Pflicht zur Abmeldung durch den Meldepflichtigen. Diese Pflicht besteht, bis die Abmeldung tatsächlich erfolgt ist, sei es von Amts wegen, sei es durch den Meldepflichtigen. Die Stra... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde "die Berichtigung des Melderegisters durch Eintragung der Abmeldung von Herrn (Beschwerdeführer) von der Adresse in Wien 2, Ausstellungsstraße (…), gemäß § 15 Abs. 1 und Abs. 2 des Meldegesetzes 1991 von Amts wegen verfügt". In der Begründung: dieses Bescheides wird ausgeführt, seit August 1999 sei auf Grund noch offener Geldstrafen nach dem Verwaltungsstrafgesetz vergeblich versucht worden, den Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §15 Abs1;MeldeG 1991 §15 Abs2;MeldeG 1991 §3 Abs1;MeldeG 1991 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Meldevorschriften stellen sowohl betreffend das Nehmen als auch die Aufgabe einer Unterkunft auf ein tatsächliches Naheverhältnis bzw. dessen Wegfall des Meldepflichtigen zur Unterkunft ab (vgl. das Erkenntnis vom 20. Jänner 1993, 92/01/0557). Eine Aufgabe d... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §15 Abs1;MeldeG 1991 §15 Abs2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 30. September 1991, 91/19/0195, VwSlg 13500 A/1991, noch im Geltungsbereich des MeldeG 1972 ausgeführt, dass eine Unterkunftnahme dann vorliegt, wenn von einer Unterkunft (Wohnung) ein widmungsgemäßer Gebrauch gemacht wird. Dies wird bei der Unte... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §15 Abs1;MeldeG 1991 §15 Abs2;MeldeG 1991 §4 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall steht fest, dass sich an der gemeldeten Unterkunft weiterhin persönliche Gegenstände und Kleidungsstücke des Beschwerdeführers befinden und diese Wohnung - wenn auch unregelmäßig - weiterhin vom Beschwerdeführer bestimmungsgemäß benutzt wird. Insbesondere auch unt... mehr lesen...
Der Aktenlage zufolge ist die Beschwerdeführerin im Jahr 1973 geboren und türkische Staatsangehörige. Soweit vorliegendenfalls erheblich, war sie seit 4. September 1990 in der X-Straße 10 in Ternitz gemeldet (frühere Meldungen sind hier nicht von Bedeutung). Mit Erledigung der Meldebehörde vom 27. Oktober 1992 (es handelt sich dabei offensichtlich um ein behördeninternes Formular) wurde die Beschwerdeführerin zur Vornahme der Abmeldung aufgefordert; es heißt darin, die Meldebehör... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §56;HauptwohnsitzG 1994 Art1 Z9;MeldeG 1991 §15 Abs1 idF 1994/505;MeldeG 1991 §15 Abs1;MeldeG 1991 §15 Abs2 idF 1994/505;MeldeG 1991 §15 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die fragliche Erledigung bei objektiver Betrachtung (insbesondere angesichts der darin enthaltenen dezidierten Aussage, eine Berichtigung des Melderegisters sei "nicht erforderli... mehr lesen...
Mit Schreiben der Bundespolizeidirektion Innsbruck, Meldeamt, vom 24. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, auf Grund einer Erhebung sei bekannt geworden, dass er seine Unterkunft in Innsbruck, Richard-Wagner-Straße 10, aufgegeben habe. Gemäß § 15 Abs. 1 des Meldegesetzes beabsichtige die Meldebehörde, den Beschwerdeführer von der genannten Anschrift abzumelden. Gleichzeitig werde ihm die Möglichkeit gegeben, zu dieser beabsichtigten Maßnahme binnen zwei Wochen Stellun... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §15 Abs1;MeldeG 1991 §15 Abs2;MeldeG 1991 §4 Abs1;MeldeG 1991 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seinem Erkenntnis vom 27. April 1984, Zl. 82/01/0019, zum Begriff der Aufgabe der Unterkunft nach dem Meldegesetz 1972 ausgeführt, dass hinsichtlich der Frage der Unterkunftaufgabe nicht der Rechtstitel, der der Unterkunftaufgabe zu Grunde liegt, son... mehr lesen...