Mit Eingabe vom 11. September 1995 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding, "Abt. Fremdenpolizei", ihr den derzeitigen Aufenthaltsort "des (der)" D. F. bekannt zu geben. Die Bezirkshauptmannschaft Schärding teilte daraufhin mit Schreiben vom 25. September 1995 der Beschwerdeführerin mit, dass diesem Antrag "aufgrund des österr. Datenschutzgesetzes" nicht entsprochen werden könne. Mit Bescheid vom 12. Februar 1996 verweigerte die belangte Behörde auf ... mehr lesen...
Index: L00204 Auskunftspflicht Informationsweiterverwendung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Datenschutz41/02 Melderecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AuskunftspflichtG OÖ 1988 §1 Abs1;AuskunftspflichtG OÖ 1988 §3 Abs1;B-VG Art20 Abs4;DSG 1978 §1 Abs2;DSG 1978 §1;DSG 1978 §7 Abs1;FrG 1993 §75;MeldeG 1991 §13;MeldeG 1991 §18;
Rechtssatz: Eine gesetzliche Ermächtigung iSd § 1 Abs 2 und § ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. November 1995 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (die belangte Behörde) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung, womit die Beschwerdeführerin gemäß § 17 Abs. 1 FrG ausgewiesen wurde, als unzulässig zurück. In der Begründung: wurde ausgeführt, daß die Beschwerdeführerin eine fristgerechte Berufung erhoben habe. Dieses Schriftstück sei der Beschwerdeführerin unter Setzung einer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §13;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Ermittlungen beim örtlich zuständigen Bezirksgericht für sich allein können nicht als dem § 8 Abs 2 ZustG entsprechende Ermittlungen angesehen werden. Dem Bezirksgericht obliegt nämlich nicht die Evidenz der Aufenthaltsorte der im Sprengel wohnhaften Personen. Erhebungen über den Wohnungswechsel sind daher zweckmäßig... mehr lesen...