Norm: KlGG §6 Abs2 litbKlGG §12 Abs2
Rechtssatz: Bei Vereinigung der Stellung des Eigentümers und des Generalpächters ist der Kündigungsgrund des § 6 Abs 2 lit b KlGG auch als wichtiger Grund iSd § 12 Abs 2 KlGG anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 87/19f Entscheidungstext OGH 18.11.2019 8 Ob 87/19f Veröff: SZ 2019/104 7 Ob 104/19y En... mehr lesen...
Norm: KlGG §6 Abs2 litb
Rechtssatz: Nicht jede geplante Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils kann die Aufkündigung des Generalpachtvertrags rechtfertigen. Entscheidungstexte 8 Ob 87/19f Entscheidungstext OGH 18.11.2019 8 Ob 87/19f Beisatz: Es spricht viel dafür, dass in § 6 Abs 2 lit b KlGG eine Bebauung gemeint ist, die in der Region des jeweiligen Bundeslandes nicht ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger, Eigentümer des Grundstückes Nr. 31/1 der EZ 78 KG Rothneusiedl, kündigten dem Beklagten nach § 6 Abs. 2 lit. b Kleingartengesetz vom 16. Dezember 1958 BGBl. Nr. 6/1959 ein Teilstück dieses Grundstückes zum 31. Dezember 1987 mit der
Begründung: auf, das Grundstück solle innerhalb eines Jahres der Bebauung durch ein Einfamilienhaus zugeführt werden. Diese Bauführung werde Dipl.Ing. Alfons W*** durchführen und das Objekt sodann für seine Zwecke als Familienwohn... mehr lesen...
Norm: KlGG §6 Abs2 litf
Rechtssatz: Die Notwendigkeit des Verkaufes der Liegenschaft zur Ermöglichung der Erfüllung des Stiftungszweckes (Stiftung = Liegenschaftseigentümer) begründet nicht den Kündigungsgrund gemäß § 6 Abs 2 lit f KlGG. Entscheidungstexte 8 Ob 70/70 Entscheidungstext OGH 28.04.1970 8 Ob 70/70 Veröff: MietSlg 22528 ... mehr lesen...
Norm: KlGG §6 Abs2 litb
Rechtssatz: Ein vom Gemeinderat beschlossener Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan allein begründet noch nicht die Annahme eines öffentlichen Interesses im Sinne des § 6 Abs 2 lit b KlGG. Das Gericht kann als Vorfrage selbst beurteilen, ob öffentliches Interesse vorliegt. Entscheidungstexte 8 Ob 67/69 Entscheidungstext OGH 15.04.1969 8 Ob 67/69 Veröff... mehr lesen...
Norm: KlGG §6 Abs2 litb
Rechtssatz: Diese Bestimmung darf nicht zu eng ausgelegt werden. Es darf nicht auf eine Beendigung der Bauführung innerhalb der Jahresfrist abgestellt werden, sondern nur auf den Beginn einer Bauführung, deren Beendigung in einer für den Verpächter bzw Bauherrn wirtschaftlich zumutbaren Weise allerdings auch glaubhaft gesichert sein muss. Entscheidungstexte 1 Ob 94/68 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten, ursprünglich neben einer weiterer Reihe Grundeigentümer, der Beklagten die näher bezeichneten Liegenschaften für den 31. Dezember 1959 auf und machten als Kündigungsgründe Zeitablauf, Bau von Wohnhäusern auf den Liegenschaften sowie weiters geltend, der von der Beklagten bezahlte Pachtschilling sei geringer, als die von den Klägern zu entrichtende Grundsteuer. Das Erstgericht erkannte zunächst die Kündigung wegen Zeitablaufs für berechtigt.... mehr lesen...
Norm: KlGG §6 Abs2 litb
Rechtssatz: Der Kündigungsgrund ist auch dann gegeben, wenn eine vom Liegenschaftseigentümer verschiedene dritte Person beabsichtigt, das aufgekündigte Grundstück der Bebauung zuzuführen. Der Kündigungsgrund darf nicht zu eng ausgelegt werden. Der Tatbestand der beabsichtigten Verbauung ist auch dann erfüllt, wenn die Verpachtung eines Grundstückes oder Grundstückteiles die Errichtung von Anlagen hindern würde, die zum b... mehr lesen...
Norm: KlGG §6 Abs2 litf
Rechtssatz: Die bloße Tatsache, daß der Verpächter die Pachtliegenschaft zur Abdeckung von Schulden günstig verkaufen könnte, stellt keinen Kündigungsgrund nach dem KlGG dar, so daß kein Anlaß besteht, die beiderseitigen Interessen im Sinne des § 6 Abs 2 lit f KlGG gegeneinander abzuwägen. Entscheidungstexte 8 Ob 339/62 Entscheidungstext OGH 04.12.1962 8 Ob ... mehr lesen...
Die klagende Partei hat der beklagten Partei mit einem Pachtvertrag vom 3. März 1942 mehrere Grundparzellen in der KG. O. zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung und Weiterverpachtung nach Maßgabe der damals in Geltung gestandenen Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung vom 31. Juli 1919, LGBl. für Österreich, 77. Stück, 375. Kundm., sowie der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen mit Wirkung vom 1. Jänner 1942 auf die Dauer von 20 Jahren verpachtet. Nach Punkt II des Vertrages ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114KlGG §6 Abs2
Rechtssatz: Die vorläufige Aufkündigung von Generalpachtverträgen im Sinne des § 1114 ABGB ist an die Kündigungsgründe des § 6 Abs 2 KlGG gebunden. Entscheidungstexte 5 Ob 133/62 Entscheidungstext OGH 27.09.1962 5 Ob 133/62 Veröff: SZ 35/101 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: KlGG §6 Abs2 litb
Rechtssatz: Die einjährige Frist beginnt mit Räumung. Baubewilligung muß noch nicht vorliegen. Entscheidungstexte 7 Ob 72/62 Entscheidungstext OGH 14.03.1962 7 Ob 72/62 Veröff: EvBl 1962/290 S 353 6 Ob 58/67 Entscheidungstext OGH 08.03.1967 6 Ob 58/67 Veröff: MietSlg 19453 ... mehr lesen...