Begründung: Am 24. 3. 1970 schloss die Stadt Wien als Grundeigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG B***** mit dem Grundstück ***** (damals im Umfang von 1.304 m²) mit dem Beklagten einen Generalpachtvertrag im Sinne des Kleingartengesetzes ab. Dieser Generalpachtvertrag wurde am 14. 11. 1986 geändert, weil das Grundstück ***** nach einer Zuschreibung nunmehr ein Ausmaß von 1.700 m² aufwies. Entsprechend § 10 KlGG hatte der Beklagte diverse Unterpachtverträge über Kleingärten abges... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat das zwischen den Streitteilen bestehende Mietverhältnis betreffend das im Wohnungseigentum der Klägerin stehende Geschäftslokal G 2 samt zehn Autoabstellplätzen im Objekt Salzburg, R***** 2-4, zum 31. 10. 2005 aufgekündigt. Nach Punkt IX Abs 2 des Mietvertrags hat die Beklagte als Mieterin das Mietobjekt ordnungsgemäß in Stand zu halten. Sie ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses vorhandene Schäden im Inneren des Mietobjekts auf ihre K... mehr lesen...
Begründung: Die allein stehende Revisionsrekurswerberin bewohnt ein Genossenschafts-Reihenhaus mit einer Nutzfläche von 102,57 m2, bestehend aus Vorzimmer, Küche, Bad, Wohnzimmer, zwei Schlafräumen, Kabinett und Keller. Nach ihren eigenen Angaben hat sie dafür an Miete einschließlich Betriebskosten monatlich EUR 460,16 sowie für Strom und Gas monatlich EUR 105 zu bezahlen. Das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen, 14-mal jährlich bezogen, beträgt EUR 1.647,86. Mit Beschluss vom... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 15. 3. 2001 wurde über das Vermögen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und die Revisionsrekurswerberin zur Masseverwalterin bestellt. Angemeldet wurden Forderungen in Höhe von 371.434,73 EUR. Davon sind Forderungen in Höhe von 305.421,70 EUR festgestellt. Diesen Forderungen steht - mit Ausnahme der verfahrensgegenständlichen Unterpachtrechte - kein Vermögenswert der Gemeinschuldnerin gegenüber. Die geschiedene... mehr lesen...
Norm: KlGG §16KO §5 Abs4
Rechtssatz: Gemietete Wohnräume sind einer Verwertung für die Masse grundsätzlich nicht zugänglich. Ist daher aus der Verwertung für die Konkursmasse nichts zu lukrieren, wird die vom Gemeinschuldner und seiner Familie bei Konkurseröffnung bewohnte Wohnung zur Gänze unter §5 Abs4 KO fallen. Werden durch die Beendigung des entsprechenden Rechtsverhältnisses maßgebliche Beträge frei, ist § 5 Abs 4 KO jedoch nicht anzuwend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vor etwa 40 Jahren gab die Klägerin Teile einer in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft der beklagten Partei zwecks Errichtung einer Tankstelle in Bestand. Der Betrieb dieser Tankstelle wurde der Klägerin überlassen. Zum 31. 12. 1996 kündigte die beklagte Partei das Bestandverhältnis auf. Bereits am 11. 11. 1996 hatte sie für die Tankstelle ein Auflassungsverfahren nach der Gewerbeordnung beantragt. Mit Bescheid vom 28. 2. 1997 wurden ihr sieben "Vorkehrungen"... mehr lesen...
Begründung: Gemäß Auftragsbestätigung vom 18. 2. 1995 vermietete die Klägerin der beklagten Partei einen 70-Tonnen-Zementsilo beginnend per 20. 2. 1995 zu einem monatlichen Mietzins von S 5.000,-- netto für die Dauer von ca acht Monaten, wobei die Mietdauer vom Tag der Abholung bis einschließlich dem Tag der Rückzahlung berechnet werden sollte. Anläßlich der Verlegung zu einer Baustelle, womit die beklagte Partei die Nebenintervenientin beauftragte, wurde der Silo am 3. 7. 1995 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren je zur Hälfte Eigentümer eines Kurhotels und hatten dieses samt Inventar der beklagten Partei im Jahre 1979 in Bestand gegeben. Das Bestandverhältnis wurde im Jahre 1988 aufgelöst und das Bestandobjekt den Klägern am 25.2.1989 übergeben. Ob es sich um Pacht oder um Miete handelte, ist strittig, für den vorliegenden Rechtsstreit aber bedeutungslos. Die Kläger behaupten in der am 25.10.1990 eingebrachten Klage eine erhebliche Beschädigung des Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 19.11.1969 vermietete die klagende Partei eine (von ihr selbst in Bestand genommene) Teilfläche des Grundstückes 601 der Liegenschaft EZ 373 ***** an die beklagte Partei zum Zwecke des Betriebes von Öltanklagern. Die Punkte VII lit. n und o dieses Vertrages haben folgenden Wortlaut: "Die Bestandnehmerin haftet gegenüber der Bestandgeberin für alle Schäden, die infolge der Ausübung des Geschäftsbetriebes der Bestandnehmerin durch sie oder ihre Leu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097KlGG §16
Rechtssatz: Der Aufwandersatzanspruch des Unterpächters nach § 16 KlGG ist von der Zurückstellung des untergepachteten Kleingartens abhängig. Entscheidungstexte 1 Ob 536/91 Entscheidungstext OGH 06.03.1991 1 Ob 536/91 8 Ob 136/03p Entscheidungstext OGH 23.01.2004 8 Ob 136/03p Auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war auf Grund des mit der beklagten Partei abgeschlossenen Vertrages vom 17. Oktober 1977 Unterpächterin (iS des § 10 KleingartenG - KlGG) einer Parzelle in der Kleingartenanlage ***** in Wien. Die beklagte Partei war Generalpächterin. Die Klägerin erklärte mit Schreiben vom 21. September 1987 sowohl der beklagten Partei als auch dem Kleingartenverein ***** gegenüber die außerordentliche Kündigung dieses Unterpachtverhältnisses und den Austritt aus ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A1KlGG §3 Abs2KlGG §10KlGG §16KlGG §18
Rechtssatz: Ist wegen § 3 Abs 2 KlGG nur ein Ehepartner Unterpächter oder Einzelpächter, schließt dies Mitbesitz des auf der untergepachteten Kleinparzelle befindlichen beweglichen und unbeweglichen Vermögens (Badehütte, Gerätehütte, Vordach, Außenanlagen, Kulturen, Gartenwasserleitung, Markise, Mobiliar) durch den anderen Ehegatten nicht aus. An diesem Mitbesitz ändert es auch nichts, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 1. Juni 1981 überließ die klagende Partei dem Beklagten 50 Stück Trailer (Sattelauflieger) für einen Zeitraum von zumindest 13 Monaten. Dabei wurde unter anderem vereinbart, daß Pflege und Wartung der Fahrzeuge nicht durch den Bestandzins gedeckt sein sollten, sondern vor Rückstellung der Sattelauflieger die Generalüberholung der Achsaggregate, die Erneuerung der Bremsbeläge sowie die Wiederherstellung einer dem Zustand bei Vertragsbeginn e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war früher Mieterin einer Wohnung im Hause der klagenden Partei in der Achaz Willingerstraße 25/II, 4020 Linz, die am 12.10.1980 zwangsweise geräumt wurde. Die klagende Partei begehrte von der Beklagten den Ersatz der Aufwendungen von zuletzt S 18.549,68 s.A. zur Instandsetzung der genannten Wohnung für den Nachmieter. Die Beklagte wendete ein, die Aufwendungen seien nicht erforderlich gewesen, weil sie die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand übergeb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1111 BKlGG §9KlGG §16
Rechtssatz: Der Zweck der Fristbestimmung für die Geltendmachung von Ansprüche nach §§ 9 und 16 KlGG besteht - ebenso wie bei der korrespondierenden Bestimmung des § 1111 ABGB - vor allem darin, nach der Beendigung des Bestandverhältnisses und der Rückstellung des Bestandgegenstandes möglichst rasch Klarheit über die gegenseitigen Ansprüche der Vertragspartner zu schaffen (ebenso schon 6 Ob 761/82 ua). ... mehr lesen...
Norm: KlGG §9KlGG §16
Rechtssatz: Die im KlGG geregelten Ersatzansprüche des Generalpächters oder Unterpächters müssen innerhalb der sechsmonatigen Präklusivfrist des § 1097 ABGB gerichtlich geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 511/83 Entscheidungstext OGH 21.02.1984 4 Ob 511/83 Veröff: SZ 57/35 = EvBl 1984/83 S 324 = MietSlg 36/4 ... mehr lesen...
Der Kläger ist Erbe nach seiner am 29. 11. 1975 verstorbenen Tante Magdalena R. Diese war Unterpächterin des Grundstücks 15 der Gruppe 5 in der Anlage des Kleingartenvereins W. Nach ihrem Tod brachte die beklagte Partei als Generalpächterin gegen den Kläger zu 44 C 352/77 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien eine Räumungsklage ein. Auf Grund des in diesem Rechtsstreit am 28. 11. 1977 gegen den Kläger ergangenen, in Rechtskraft erwachsenen Versäumungsurteils wurde das Grundstück schl... mehr lesen...