Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2020, XXXX , wurde der Antragsteller vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen auf dem Fachgebiet der Thoraxchirurgie bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. 2. Am 26.12.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der beschwerdeführenden Partei wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 16.08.2017, XXXX , für die Einbringung einer „Amtshaftungsklage wegen eines behaupteten rechtswidrigen Akts unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (baupolizeiliche Sicherungsmaßnahme)“ einer österreichischen Stadtgemeinde die Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs. 1 Z. 1 lit a, b, c und f, Z. 3 und Z. 5 ZPO bewilligt. Die Verfahrens... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 27.05.2020, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 16.07.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde und in deren Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. I.2. Mit 21.07.2020 langte der Gebührenantrag für Dolmetscher (mündliche Verhandlungen) in dem Verfahren zur XXXX via Postweg beim Bundesverwaltungsgericht ein. Entschädigung für Zeitversäumnis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit der zu 14 Cg 48/17d des Landesgerichtes Innsbruck protokollierten, per WebERV am 09.05.2017 eingebrachten Klage begehrten die Beschwerdeführer die Einwilligung des Beklagten in die lastenfreie Einverleibung des Eigentumsrechtes der Kläger je zur Hälfte ob seinen Miteigentumsanteilen samt damit verbundenem Wohnungseigentum an einer Liegenschaft in XXXX . Zudem beantragten sie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zu Gunsten der Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit der zu 14 Cg 48/17d des Landesgerichtes Innsbruck protokollierten, per WebERV am 09.05.2017 eingebrachten Klage begehrten die Beschwerdeführer die Einwilligung des Beklagten in die lastenfreie Einverleibung des Eigentumsrechtes der Kläger je zur Hälfte ob seinen Miteigentumsanteilen samt damit verbundenem Wohnungseigentum an einer Liegenschaft in XXXX . Zudem beantragten sie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zu Gunsten der Besc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit Eingabe vom XXXX brachte die Antragstellerin Ihren Gebührenantrag für Dolmetscherinnen (mündliche Verhandlungen) in dem Verfahren zur GZ. XXXX persönlich beim Bundesverwaltungsgericht ein. I.2. Mit E-Mail vom XXXX wurde die Antragstellerin von der Verrechnungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts auf die Pflicht der Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 89c Abs. 5a GOG iVm § 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.10.2019, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 11.12.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.12.2019, Zl. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.12.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 09.03.2018 brachte die Beschwerdeführerin (BF) eine Mahnklage zu 2 C 278/18b mit einem Streitwert iHv ? 7.000,00 unter gleichzeitigem Antrag auf Verfahrenshilfe - nach Verbesserung der ursprünglich am 27.02.2018 eingebrachten Klage - neuerlich beim Bezirksgericht XXXX (in Folge: BG) ein. 2. Mit Zahlungsauftrag vom 23.04.2018 wurde der BF die Zahlung der Pauschalgebühr nach TP 1 Gerichtsgebührengesetz, BGBl. Nr. 501/1984 idgF (in Folge: GG... mehr lesen...