Entscheidungen zu § 6 Abs. 5 HGG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2013/9/26 2011/11/0047

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 4 und 5 iVm. § 55 Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) verpflichtet, den Betrag von EUR 3.225,12 binnen zwei Wochen zu ersetzen. In der Begründung: führte die belangte Behörde nach Wiedergabe des Verfahrensgeschehens zusammengefasst aus, der Beschwerdeführer habe am 30. November 2009 den Ausbildungsdienst zum Zweck der Aufnahme in eine näher genannte Organisationseinheit angetreten. Wege... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.09.2013

TE Vwgh Erkenntnis 2013/9/26 2011/11/0047

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 4 und 5 iVm. § 55 Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) verpflichtet, den Betrag von EUR 3.225,12 binnen zwei Wochen zu ersetzen. In der Begründung: führte die belangte Behörde nach Wiedergabe des Verfahrensgeschehens zusammengefasst aus, der Beschwerdeführer habe am 30. November 2009 den Ausbildungsdienst zum Zweck der Aufnahme in eine näher genannte Organisationseinheit angetreten. Wege... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.09.2013

TE Vwgh Erkenntnis 2013/9/26 2011/11/0047

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 4 und 5 iVm. § 55 Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) verpflichtet, den Betrag von EUR 3.225,12 binnen zwei Wochen zu ersetzen. In der Begründung: führte die belangte Behörde nach Wiedergabe des Verfahrensgeschehens zusammengefasst aus, der Beschwerdeführer habe am 30. November 2009 den Ausbildungsdienst zum Zweck der Aufnahme in eine näher genannte Organisationseinheit angetreten. Wege... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.09.2013

TE Vwgh Erkenntnis 2008/5/20 2006/11/0124

Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer gemäß § 55 iVm § 6 des Heeresgebührengesetzes 2001 (HGG 2001) iVm §§ 30 und 37 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001) zur Rückzahlung eines Übergenusses in der Höhe von EUR 1.420,70 (für den Zeitraum 17. Oktober 2005 bis 31. Dezember 2005) verpflichtet. Die belangte Behörde ging, nach Darstellung der Rechtslage, unter Bezugnahme insbesondere auf die §§ 6 und 55 des Heeresgebühren... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.05.2008

RS Vwgh 2008/5/20 2006/11/0124

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/01 Wehrrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 2001 §45 Abs5;HGG 2001 §55 Abs1;HGG 2001 §6 Abs4 idF 2005/I/058;HGG 2001 §6 Abs5 idF 2005/I/058;VwRallg;WehrRÄG 2005;
Rechtssatz: Aus den Materialien (RV 949 Blg. NR, GP XXII) zu § 6 Abs. 4 und § 45 Abs. 5 HGG 2001, wobei § 6 Abs 4 und Abs 5 HGG 2001 mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2005, BGBl I Nr 58/2005 eingeführt wur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.2008

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