Index: 43/02 Leistungsrecht67 Versorgungsrecht
Norm: HGG 1956 §9;HGG 1985 §11 Abs1;HVG §1 Abs1;HVG §2 Abs1;
Rechtssatz: Weder der Anspruch des Wehrpflichtigen auf Verpflegung noch seine Verpflichtung, an der Verpflegung grundsätzlich teilzunehmen, bieten für sich allein einen Anhaltspunkt dafür, dass eine Gesundheitsschädigung, die der Wehrpflichtige bei der Einnahme der Verpflegung im Rahmen seiner Wehrdienstleis... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht67 Versorgungsrecht
Norm: HGG 1956 §9;HGG 1985 §11 Abs1;HVG §1 Abs1;HVG §2 Abs1;
Rechtssatz: Beißt der Wehrpflichtige bei der Teilnahme an der unentgeltlichen Verpflegung iSd § 9 des Heeresgebührengesetzes, BGBl. Nr. 152/1956 (nunmehr § 11 Heeresgebührengesetz 1985, BGBl. Nr. 87), auf ein in dem als Mittagessen verabreichten Linsengericht befindliches Steinchen und erleidet er dadurch ei... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht67 Versorgungsrecht
Norm: HGG 1956 §9;HGG 1985 §11 Abs1;HVG §1 Abs1;HVG §2 Abs1;
Rechtssatz: Nicht jede während des Präsenzdienstes entstandene Gesundheitsschädigung ist als solche zu werten, die der Wehrpflichtige "infolge des Präsenzdienstes" erlitten hat. Voraussetzung dafür, dass eine Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung entschädigt wird, ist, dass die Gesundheitsschädigung ... mehr lesen...