Die Liegenschaft EZ 102 stellt ein Eigenjagdgebiet im Sinn des § 3 Abs. 1 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 (Stmk JagdG) dar. Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde L (ABB) vom 24. Mai 1983 wurde ein zwischen K.P. (dem verstorbenen Vater des Beschwerdeführers), S.W. (der zweitmitbeteiligten Partei) und C.S. (der Rechtsvorgängerin der erstmitbeteiligten Partei) abgeschlossenes Bringungsrechtsübereinkommen, dem F.R. (der Abschussnehmer des K.P.) beitrat, agrarbehördlich genehmigt. In... mehr lesen...
Index: L66206 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §3;GSLG Stmk §5 Abs1 Z3;GSLG Stmk §5 Abs2 ;
Rechtssatz: Den in § 5 Abs 1 Z 3 Stmk GSLG genannten Personen kommt iVm § 5 Abs 2 legcit lediglich ein Benützungsrecht einer bereits bestehenden Bringungsanlage im öffentlichen Interesse zu, nicht aber ein Anspruch auf Einräumung bzw. inhaltliche Erweiterung eines Bringungsrecht... mehr lesen...
Index: L65006 Jagd Wild SteiermarkL66206 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §3;GSLG Stmk §5 Abs1 Z3;GSLG Stmk §5 Abs2 ;JagdG Stmk 1986;
Rechtssatz: Aus § 5 Abs 1 Z 3 Stmk GSLG folgt, dass für den Fall, dass jagdliche Maßnahmen im öffentlichen Interesse gesetzt werden müssten, dem Jagdausübungsberechtigten ein Benützungsrecht (auf die Durchführung dieser Maßnahmen beschr... mehr lesen...
Zur näheren Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisse vom 14. September 1993, Zl. 92/07/0036, und vom 10. Juni 1997, Zl. 95/07/0050, verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren wurde mit Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung (LAS) vom 24. November 1997 der Bescheid der Agrarbezirksbehörde K (AB) vom 2. Dezember 1996 gemäß § 66 Abs. 2 AVG aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde erster Instanz zurückverwiesen. In den ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §3;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1;GSLG Krnt 1969 §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0006 E 25. September 1990 RS 1 Stammrechtssatz Das Güterwegerecht und Seilwegerecht kennt den Begriff des "selbstverschuldeten Notstandes" nicht; auf diesen Umstand ist allein im Rahmen der vom Gesetz (hier § 3 Abs 1 Krnt GSLG) g... mehr lesen...
Die Agrargemeinschaft W (AG) beantragte mit Schriftsatz vom 13. Juni 2000 beim Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) die Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes zum Ausbau des bestehenden Privatweges, weil dessen Zustand nicht mehr den Anforderungen für eine zeitgemäße Almbewirtschaftung genüge. In einer am 27. September 2000 vor der AB durchgeführten Instruierungsverhandlung beantragte die AG (und andere Grundeigentümer) die nachträgliche... mehr lesen...
Index: L66203 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege NiederösterreichL66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §3;GSLG NÖ §2;GSLG NÖ §3;GSLG Tir §2;GSLG Tir §3;NotwegeG 1896 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2199/75 E 14. Dezember 1977 VwSlg 9454 A/1977 RS 2 Stammrechtssatz Dem GSLG-NÖ ist der Begriff des "selbstverschuldet... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 1538 und Nr. 1541 je Wald der KG Pians mit einer Größe von ca. 1,7 ha mit einer schlagbaren Holzmasse von rund 800 Festmetern. Weiters ist der Mitbeteiligte Eigentümer der Grundstücke Nr. 1539, 1540 und 1543 der KG Pians im Ausmaß von rund 3,7 ha; hiebei handelt es sich um Wiesenflächen (genannt "Paulas Wiese"). An das Grundstück Nr. 1540 grenzt das Grundstück Nr. 1609/3 Wiese der Beschwerdeführerin. Das gesamte Gebiet, genannt "Plo... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §3;GSLG Tir §2;GSLG Tir §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/14 92/07/0036 3 Stammrechtssatz In welcher Form einem von der Behörde bejahten Bringungsnotstand durch Einräumung welchen wie immer figurierenden Bringungsrechtes abzuhelfen ist, hat die Behörde nach den Gegebenheiten des Einzelfalles von Amts ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 14. November 1993 beantragte die mitbeteiligte Partei (mP) als Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 19, KG K., bei der Agrarbezirksbehörde G. (ABB) die Einräumung eines land- und forstwirtschaftlichen Bringungsrechtes zugunsten ihrer der EZ. 19 zugeschriebenen Grundstücke. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurden von der ABB zwei Trassenvarianten erörtert. Variante 1 sieht eine Inanspruchnahme von Grundstücken des Beschwerdeführers vor, Variante 2 hingegen nicht. Mit Besc... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Oktober 1995 erteilte das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) den Bringungsberechtigten der Materialseilbahn am B. - das sind die jeweiligen Eigentümer der EZ. 900010 der KG. G. (derzeit die mitbeteiligten Parteien (mP)) - gemäß § 6 Abs. 1 des Tiroler Güter- und Seilwegelandesgesetzes, LGBl. Nr. 40/1970 (GSLG 1970), die Bewilligung zum Umbau der mit Bescheid derselben Behörde vom 17. Juni 1966 genehmigten Materialseilbahn (Seilbahn... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §28;ABGB §833;GSGG §2;GSGG §3;
Rechtssatz: Jeder Teilhaber - selbst der Minderheitseigentümer - ist befugt, rechtswidrige Eingriffe Dritter in das gemeinschaftliche Recht - also nicht nur in seinen Anteil - abzuwehren und sich dazu der zur Wahrung des Gesamtrechtes erforderlichen Rechtsbehelfe zu bedienen (Hinweis Gamerith, in Rumm... mehr lesen...
Index: L66206 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §3;GSLG Stmk §3 Abs1;
Rechtssatz: Eine Aussage des Inhaltes, ein bestehender Weg sei als zeitgemäße Hofzufahrt ungeeignet, reicht zur
Begründung: des Vorliegens eines Bringungsnotstandes nicht (Hinweis E 23.2.1993, 91/07/0157). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997... mehr lesen...
Index: L66206 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §3;GSLG Stmk §3 Abs1;
Rechtssatz: § 3 Abs 1 Stmk GSLG stellt nicht auf eine möglichst geringe Inanspruchnahme von Fremdgrund schlechthin ab; vielmehr ist bei einem Vergleich der Fremdgrundinanspruchnahme zweier oder mehrerer in Betracht kommender Bringungsvarianten nicht eine bloße Gegenüberstellung der in Anspruc... mehr lesen...
Index: L66206 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §3;GSLG Stmk §2 Abs1;GSLG Stmk §2 Abs3;GSLG Stmk §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2199/75 E 14. Dezember 1977 VwSlg 9454 A/1977 RS 2 Stammrechtssatz Dem GSLG-NÖ ist der Begriff des "selbstverschuldeten Notstandes", der im Notwegegesetz eine Rolle spielen könnte, fremd und daher von der Agrarbehörde nicht ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. November 1988 räumte das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) der mitbeteiligten Partei (mP) gemäß den §§ 1, 2, 3, 6, 7 und 12 des Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 40/1970 (GSLG. 1970) zugunsten näher bezeichneter Grundstücke ein Bringungsrecht auf dem im Eigentum der beschwerdeführenden Partei stehenden Grundstück Nr. 541 der KG A. zur Errichtung, Erhaltung und Benützung eines nichtöffentlichen Weges ("K.-Weg")... mehr lesen...
Index: L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §3;GSLG Tir §2 Abs1;GSLG Tir §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/14 92/07/0036 3 Stammrechtssatz In welcher Form einem von der Behörde bejahten Bringungsnotstand durch Einräumung welchen wie immer figurierenden Bringungsrechtes abzuhelfen ist, hat die Behörde nach den Gegebenheiten des Einzelfalles... mehr lesen...
Am 7. Juli 1987 stellte die mitbeteiligte Partei (MP) bei der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (ABB) den Antrag, ihr zugunsten ihrer Grundstücke Nr. 2410/1 und Nr. 2410/2, KG A., ein landwirtschaftliches Bringungsrecht über das Grundstück Nr. 2411 KG A., das im Eigentum des Beschwerdeführers steht, einzuräumen. Die MP begründete ihren Antrag damit, daß sie keine andere Möglichkeit hätte, ihre Grundstücke im Ausmaß von ca. 3000 m2 Wiese, auf dem 15 Obstbäume stünden, zu bewir... mehr lesen...
Index: L66203 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Niederösterreich20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §3;GSLG NÖ §2;GSLG NÖ §3;NotwegeG 1896 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2199/75 E 14. Dezember 1977 VwSlg 9454 A/1977 RS 2 Stammrechtssatz Dem GSLG-NÖ ist der Begriff des "selbstverschuldeten Notstandes", der im Notwegegesetz eine Rolle spielen könnte, fremd und dah... mehr lesen...
Die L.-Alm ist ausgehend von der F.-Straße zunächst auf dem davon abzweigenden Hofzufahrtsweg St. (1,9 km), sodann auf dem 4,5 km langen Forstaufschließungsweg A. über den daran anschließenden Almaufschließungsweg L. (1,4 km) erreichbar. Die Benützung des "Forstaufschließungsweges L." setzt somit eine Benützungsregelung der vorgelagerten Weganlagen der Beschwerdeführerinnen voraus. Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Villach (ABB) vom 10. November 1966 wurde gemäß §§ 1, 6 und 14 GSLG... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §3;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1;GSLG Krnt 1969 §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/14 92/07/0036 3 Stammrechtssatz In welcher Form einem von der Behörde bejahten Bringungsnotstand durch Einräumung welchen wie immer figurierenden Bringungsrechtes abzuhelfen ist, hat die Behörde nach den Gegebenheiten de... mehr lesen...
Mit seiner Eingabe vom 2. Mai 1989 erstattete der Beschwerdeführer an die Agrarbezirksbehörde (AB) folgendes Anbringen: Er sei Eigentümer der Liegenschaft EZ 23, KG N, zu welcher u. a. die Grundstücke 476/2 und 476/5, welche die Hofstelle darstellten, sowie die Grundstücke 471, 470/3 und 470/1, 470/2, 470/4, 470/5, 472, 493 und 494 gehörten, welche er über einen Dienstbarkeitsweg auf dem Grundstück 476/1 erreiche. Bei seiner Hofstelle auf dem Grundstück 476/2 sei 1981 zwischen seinem ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §3;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1;GSLG Krnt 1969 §3 Abs1;
Rechtssatz: In welcher Form einem von der Behörde bejahten Bringungsnotstand durch Einräumung welchen wie immer figurierenden Bringungsrechtes abzuhelfen ist, hat die Behörde nach den Gegebenheiten des Einzelfalles von Amts wegen festzulegen (Hinweis E 19.3.1991, 87/0... mehr lesen...
Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Villach (ABB) vom 5. Juli 1984 wurde gemäß §§ 1, 2, 3 und 7 des Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1969, LGBl. Nr. 46 (GSLG) für die zweckmäßige Bewirtschaftung näher bezeichneter, im Eigentum der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei stehender Waldgrundstücke im Gesamtausmaß von 448,29 ha ein im Recht der Verbreiterung auf 3,2 m, der dauernden und ganzjährigen Benützung sowie der nachfolgenden Erhaltung ein... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1;GSGG §2;GSGG §3;GSLG Krnt 1969 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/07/0121
Rechtssatz: Ein Mitglied der Weggemeinschaft hat hinsichtlich der Bringungsanlage keinen Anspruch auf Bekanntgabe von Fachkräften für Planung und Bauaufsicht sowie von Baubeginn u... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 13. März 1987 hatte die Agrarbezirksbehörde Villach (ABB) aufgrund eines Antrages der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) vom 4. Juli 1985 zugunsten der in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke 703, 702, 701, je KG L, sowie zugunsten weiterer, im einzelnen angeführter Grundstücke des G und des F - von letzteren waren im Zuge des erstinstanzlichen Verfahrens entsprechende Anträge gestellt worden - ein landwirtschaftliches Bringungsre... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §3;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1;GSLG Krnt 1969 §3 Abs1;
Rechtssatz: Das Güterwegerecht und Seilwegerecht kennt den Begriff des "selbstverschuldeten Notstandes" nicht; auf diesen Umstand ist allein im Rahmen der vom Gesetz (hier § 3 Abs 1 Krnt GSLG) gebotenen Interessenabwägung Bedacht zu nehmen (Hinweis E 14.12.1977, 2199/... mehr lesen...