RS Vwgh 1998/4/23 97/07/0214

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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L66206 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §2;
GSGG §3;
GSLG Stmk §3 Abs1;

Rechtssatz

§ 3 Abs 1 Stmk GSLG stellt nicht auf eine möglichst geringe Inanspruchnahme von Fremdgrund schlechthin ab; vielmehr ist bei einem Vergleich der Fremdgrundinanspruchnahme zweier oder mehrerer in Betracht kommender Bringungsvarianten nicht eine bloße Gegenüberstellung der in Anspruch genommenen Fremdgrundflächen vorzunehmen, sondern es ist auch zu berücksichtigen, in welcher Verwendung diese Flächen stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070214.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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