Entscheidungsgründe: Die am 7. Juni 1955 geborene Klägerin und der am 5. Februar 1953 geborene Beklagte schlossen am 4. März 1978 die Ehe, der zwei Töchter (geboren 1978 und 1980) entstammen. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in Karnburg. Die Klägerin begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Der Beklagte sei krankhaft eifersüchtig und verfolge sie grundlos damit; sein Verhalten mache es... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §51EheG §521.DVEheG §78
Rechtssatz: Bei dem Tatbestand nach § 50 EheG liegen - ebenso wie bei den Tatbeständen nach den §§ 51 und 52 EheG - medizinische Tatsachen vor, aus denen juristische Folgerungen gezogen werden sollen. Das Schwergewicht der Entscheidung liegt in diesen Fällen nicht beim Richter, sondern beim Arzt. Das medizinische Gutachten ist in einem solchen Fall die wichtigste Grundlage des Urteils. ... mehr lesen...
Norm: dEheG §52dEheG §53
Rechtssatz: Der Ausspruch des überwiegenden Verschuldens eines Ehegatten an der Ehescheidung setzt voraus, daß das Verschulden der betreffenden Partei erheblich schwerer ist, wobei nicht nur die Schwere der Verfehlung zu untersuchen ist, sondern auch, in welchem Umfang die Verfehlung zu der schließlich eingetretenen Zerrüttung der Ehe beigetragen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: dEheG §52dEheG §53EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Hatten die schweren Eheverfehlungen des Beklagten zur Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft geführt und hatte der Beklagte keine eheliche Gesinnung mehr, liegt im Eingehen einer Lebensgemeinschaft kein erheblich schwerer wiegendes Verschulden der Klägerin. Entscheidungstexte 6 Ob 688/76 Entscheidungstext OGH 17.12.1976 6 Ob 688/76... mehr lesen...
Das Erstgericht sprach die Scheidung der am 11. April 1953 geschlossenen Ehe der Streitteile gem. § 50 EheG. aus, indem es folgenden Sachverhalt feststellte: Die Ehe sei nach mehrjähriger Bekanntschaft geschlossen worden. Die Ehegatten hätten zunächst in W. gelebt und seien dann nach F. übersiedelt, von wo aus die Beklagte am Mädchenrealgymnasium in G. das Probejahr als Mittelschullehrerin abgeleistet habe. Schließlich seien die Ehegatten nach P. gezogen. Am 21. November 1954 sei ... mehr lesen...
Norm: EheG §52
Rechtssatz: Eine Krankheit ist nicht als "ekelerregend" im Sinne des § 52 EheG anzusehen, wenn die Ekel erregenden Zustände nur durch den Mangel an der notwendigen gewöhnlichen Pflege hervorgerufen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 469/58 Entscheidungstext OGH 26.11.1958 3 Ob 469/58 Veröff: JBl 1959,344 European Case L... mehr lesen...
Norm: EheG §52
Rechtssatz: Scheidenausfluß als Scheidungsgrund nach § 52. Entscheidungstexte 3 Ob 500/56 Entscheidungstext OGH 24.10.1956 3 Ob 500/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056877 Dokumentnummer JJR_19561024_OGH0002_0030OB00500_5600000_001 mehr lesen...
Norm: EheG §52
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Schwere der Erkrankung im Sinne des § 52 EheG kommt es nicht auf das subjektive Empfinden des Ehepartners, sondern nur auf den medizinisch objektiven Tatbestand an. Entscheidungstexte 3 Ob 500/56 Entscheidungstext OGH 24.10.1956 3 Ob 500/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: EheG §52EheG §54
Rechtssatz: Zur sittlichen Rechtfertigung des Scheidungsbegehrens nach § 52 EheG im Sinne des § 54 EheG. Entscheidungstexte 1 Ob 656/51 Entscheidungstext OGH 17.10.1951 1 Ob 656/51 Veröff: SZ 24/275 2 Ob 572/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 2 Ob 572/56 ... mehr lesen...
Norm: EheG §52
Rechtssatz: RG 30.5.1940, IV 777/39 Der Ehegatte muß gegenwärtig an einer objektiv ekelerregenden Krankheit leiden. Daß bei dem anderen Ehegatten durch den Gedanken an eine gegenwärtig nicht mehr bestehende Krankheit des anderen Teiles subjektive Unlustgefühle auftreten, rechtfertigt nicht das Begehren auf Scheidung. Entscheidungstexte 4 RG 777/39 Entscheidungstext RG ... mehr lesen...
Norm: EheG §52
Rechtssatz: Es ist fraglich, ob die Geschlechtskrankheit einen Scheidungsgrund nach § 52 EheG begründet, solange noch nicht erörtert und erhoben ist, ob Heilung oder Beseitigung der Ansteckungsgefahr in absehbarer Zeit erwartet werden kann oder nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 615/38 Entscheidungstext OGH 11.10.1938 3 Ob 615/38 Veröff: DREvBl 1939/22 ... mehr lesen...