Der Kläger fuhr am 7. November 1975 mit seinem Moped auf dem Güterweg in A gegen einen neben der Straße stehenden Telefonmast und erlitt dadurch Verletzungen; auch wurden sein Moped und seine Kleidung beschädigt. Der vom Kläger befahrene Güterweg beschreibt in der Fahrtrichtung des Klägers eine Linkskrümmung, die jedoch die Sicht in keiner Weise beeinträchtigt. Die Fahrbahn ist an der Unfallstelle 4.85 m breit und mit Rauhasphalt versehen. An der linken Straßenseite schließt ein zirka... mehr lesen...
Am 16. März 1966 stießen auf der Bundesstraße Nr 3 zwischen F und F Friedrich S, der einen VW 1500 lenkte, und Ing Hermann L, der einen VW 1300 steuerte, bei einem Überholmanöver des letzteren frontal zusammen, u zw dadurch, daß Ing L, welcher Richtung M fuhr, bei dem Versuche, einen vor ihm fahrenden LKW-Zug zu überholen, auf die linke Straßenseite geriet und gegen den ihm entgegenkommenden PKW des S stieß. Während bei dem Unfall der mit Ing L mitfahrende Ing J tödlich verunglückte, ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd10B - VG Art23 Abs5FernmeldeG §22 Abs2
Rechtssatz: Zum Verhältnis zwischen der Haftung des Staates nach den FMG und jener nach dem AHG. Entscheidungstexte 1 Ob 170/70 Entscheidungstext OGH 01.10.1970 1 Ob 170/70 Veröff: SZ 43/167 = EvBl 1971/148 S 263 = JBl 1971,626 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd10FernmeldeG §22 Abs2
Rechtssatz: Ein Verkehrsunfall eines Organs der Fernmeldebehörde auf einer Dienstfahrt fällt nicht unter § 22 Abs 2 FernmeldeG (abweichend von SZ 37/95), wohl aber in den Bereich der Hoheitsverwaltung (wie SZ 37/95) und begründet daher einen Anspruch nach dem AHG. Entscheidungstexte 1 Ob 170/70 Entscheidungstext OGH 01.10.1970 1 Ob 170/70... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd10FernmeldeG §2FernmeldeG §22 Abs2
Rechtssatz: Beaufsichtigen, Aufbauen usw von Fernmeldeanlagen unterliegt der Fernmeldehoheit, weshalb eine Dienstfahrt eines Beaufsichtigungsorgans im Rahmen der Hoheitsverwaltung erfolgt und für während dieser Fahrt verursachte Schäden nicht § 22 Abs 2 FernmeldeG sondern die Bestimmungen des AHG anzuwenden sind. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...