Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Ein Verkehrsunfall eines Organs der Fernmeldebehörde auf einer Dienstfahrt fällt nicht unter § 22 Abs 2 FernmeldeG (abweichend von SZ 37/95), wohl aber in den Bereich der Hoheitsverwaltung (wie SZ 37/95) und begründet daher einen Anspruch nach dem AHG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0050108Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020