Mit Bescheid vom 3. Oktober 1990 stellte die mitbeteiligte Oberösterreichische Gebietskrankenkasse fest, daß die Beschwerdeführerin infolge des Verfalles der Erstattungsansprüche gemäß § 11 EFZG keinen Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Entgeltes nach § 8 EFZG für Zeiträume vor dem 29. Mai 1988 habe. Nach der Bescheidbegründung sei anläßlich einer Beitragsprüfung bei der Beschwerdeführerin am 29. Mai 1990 festgestellt worden, daß die Beschwerdeführerin laut Lohnkonto das Entgel... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §11;EFZG §2;VwRallg;
Rechtssatz: § 11 EFZG knüpft den Beginn der festgesetzten Fallfrist nicht an das Ende der Einklagbarkeit des Anspruches auf Fortzahlung des Entgeltes "mit dem Ablauf der Verjährungsfrist", sondern an das "Ende des Anspruches auf Fortzahlung des Entgeltes im Sinne dieses Bundesgesetzes". Diese Formulierung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ASVG §68 Abs1;B-VG Art7 Abs1;EFZG §11;VwRallg;
Rechtssatz: Unabhängig von der Frage einer unter dem Gleichheitsgesichtspunkt bestehenden Vergleichbarkeit der Bestimmung des § 11 EFZG mit jener des § 68 ASVG ist keine "verfassungswidrige Besserstellung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1486 Z5;EFZG §11;EFZG §2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Erstattung gem § 11 EFZG muß bei sonstigem Verlust binnen zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, bis zu dem der Arbeitnehmer, auf den sich der Erstattungsanspruch bezieht, Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, beim Krankenver... mehr lesen...