Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Einverleibung des Rechts der Fruchtnießung zugunsten der Antragstellerin ob den im Eigentum der Republik Österreich stehenden Liegenschaften EZ 1222 Grundbuch *****, EZ 298 Grundbuch ***** sowie EZZ 294 und 1106 Grundbuch *****, ab, weil sich die Finanzprokuratur nicht auf eine ihr erteilte Vollmacht berufen habe und weil die Aufsandungserklärung hinsichtlich der Liegenschaften EZZ 294 und 1106 Grundbuch ***** nicht den Erforderni... mehr lesen...
Norm: ABGB §433GBG §31 Abs1GBG §31 Abs6GBG §32 Abs2GBG §77ProkG §1 Abs1 Z1ProkG §2
Rechtssatz: Das Prokuraturgesetz gewährt der Finanzprokuratur primär die Befugnis, die Republik Österreich (und andere in § 2 ProkG genannte Rechtsträger) vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden zu vertreten (§ 1 Abs 1 Z 1 leg cit). Diese Einschreiterbefugnis (vgl § 77 GBG) ist von der Verfügungsbefugnis (vgl § 31 Abs 6 GBG) streng zu trennen. Aus der gesetz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.Februar 1922 geborene Universitätsprofessor DDr. Heinrich W*** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB. (I) und der am 27.Juni 1926 geborene Rechtsanwalt DDr. Peter S*** des Verbrechens der Untreue als Beteiligter nach §§ 12 (dritter Fall), 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB. (II/1) sowie des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB. (II/2) schuldig erkannt. Darnac... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cProkG §2UOG §2UOG §51ZPO §6ZPO §514 D
Rechtssatz: Wurde eine Sachentscheidung angefochten, so ist die Legitimationsfrage als Vorfrage der Zulässigkeit des Rechtsmittels zu prüfen und bei ihrer Verneinung das Rechtsmittel zurückzuweisen. Nur wenn ein Zischenstreit oder eine Formalerledigung ausschließlich die Legitimationsfrage betrifft, ist hierüber materiell zu entscheiden und der Betroffene zum Rekurs legitimiert (Hier: Ve... mehr lesen...
Norm: ProkG §2ProkV §2UOG §2
Rechtssatz: Eine etwa fehlende Zustimmung des Institutsvorstandes zur Einbringung des Rekurses beschränkt im Verhältnis nach außen die Befugnisse der Finanzprokuratur nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 567/80 Entscheidungstext OGH 16.12.1980 2 Ob 567/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cProkG §2UOG §2UOG §51ZPO §6ZPO §514
Rechtssatz: Bis zur rechtskräftigen Klärung der Vertretungsfrage ist dem Vertreter, dessen Vertretungsbefugnis bestritten wird, ein Rechtsmittel zuzubilligen. Hier: Vertretung eines Universitätsinstitutes vor Gericht durch dessen Vorstand anstatt durch die Finanzprokuratur. Entscheidungstexte 2 Ob 567/80 Entscheidungstext OGH 16... mehr lesen...
Norm: ProkG §2ProkG §6UOG §2
Rechtssatz: Hätte gemäß § 2 Abs 1 Z 1 ProkG die Finanzprokuratur sowohl die Fakultät als auch ein Universitätsinstitut zu vertreten, liegen aber widerstreitende Interessen der Fakultät und des Instituts vor, kann die Finanzprokuratur gemäß § 6 lit b ProkG weder die Fakultät noch das Institut vertreten; Fakultät und Institut haben vielmehr je einen anderen Vertreter zu bestellen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §165AußStrG §170AußStrG §174 Abs2 BAußStrG §177ProkG §1 Abs1ProkG §2
Rechtssatz: Im Falle des Zusammentreffens einer Verlassenschaftsabhandlung mit einem Herausgabeverfahren nach den Bestimmungen der Vermögensverfallsamnestie, BGBl Nr 155/1956, bedarf es unter Umständen eines Zusammenwirkens des Gerichtes und der Verwertungsstelle, um die Grundlagen für die Herstellung der richtigen Grundbuchsverhältnisse zu schaffen. Dies gilt in... mehr lesen...
Das Erstgericht antwortete eine Verlassenschaft den gesetzlichen Erben ein, ohne eine im Verlassenschaftsverfahren auf Grund eines Testamentes abgegebene Erbserklärung der Erzdiözese Wien zu berücksichtigen, und erklärte die Abhandlung für beendet. Hierauf stellte die Finanzkammer der Erzdiözese Wien den Antrag, "über ihre auf Grund des erblasserischen Testamentes abgegebenen Erbserklärung zu entscheiden, ihr die Verwaltung der Verlassenschaft nach § 145 AußstrG. zu übertragen, den Na... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z2AußStrG §116ProkG §2
Rechtssatz: Eine Vertretung der römisch-katholischen Kirche durch die Finanzprokuratur findet nicht statt; wohl aber gilt § 92 AußStrG über die von Amts wegen aufzunehmenden Inventur. Die römisch-katholische Kirche gehört zu jenen Erben, die nicht mit einem rechtskundigen Sachwalter versehen sind (§ 116 AußStrG). Entscheidungstexte 2 Ob 31/50 ... mehr lesen...