Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses M*****gasse 40, in dem sich zahlreiche Bestandobjekte befinden. Eines davon wurde mit Mietvertrag vom 3. 3. 2003 an den Beklagten vermietet. Dabei wurde unter anderem ein (wertgesicherter) Hauptmietzins von 900 EUR monatlich vereinbart und der Anteil des Mietobjekts an den Betriebskosten des Hauses mit 12,97 % festgelegt. In Punkt 6. eines Anhangs zum Mietvertrag findet sich folgende Bestimmung, die nach vorangegangenen Gespräch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 16. 1. 2002 wurde über das Vermögen der Sch***** GmbH der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Mit Kaufvertrag vom 16. 12. 2003 veräußerte der Beklagte, der gemäß § 6 Abs 2 UStG für die Umsatzsteuerpflicht dieses Rechtsgeschäftes optiert hatte, eine zur Konkursmasse gehörende Liegenschaft freihändig an die P***** GmbH um EUR 14.650.843,37 (EUR 12,233.336,01 Netto-Kaufpreis + EUR 2,417.507,36 U... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsrekursverfahren ist nur mehr die Behandlung der Einkommensteuer im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung der dem Gemeinschuldner gehörigen Betriebsliegenschaft verfahrensgegenständlich, wobei nicht mehr strittig ist, dass es sich um eine Masseforderung handelt; strittig ist lediglich, ob sich diese auf die allgemeine Masse (so das Rekursgericht) oder auf eine besondere Masse (Betriebsliegenschaft) bezieht (so die Republik Österreich in ihrem Revisionsr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. 8. 1997 wurde über das Vermögen der T***** GesmbH das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Noch vor der Konkurseröffnung, nämlich mit Beschlus vom 22. 8. 1997, bewilligte das Bezirksgericht Ferlach die von der V***** reg GenmbH beantragte Zwangsversteigerung von Liegenschaften der Gemeinschuldnerin. Die Liegenschaften waren mit Hypotheken zu Gunsten dieser betreibenden Partei belastet. Der Masseverwalter trat dem bereits ... mehr lesen...
Norm: KO §46 Abs1 Z2KO §51UStG idF BGBl I 79/1998 §6 Abs1 Z9 litaUStG idF BGBl I 79/1998 §6 Abs2
Rechtssatz: Bei der Veräußerung oder Versteigerung einer Liegenschaft ergeben sich aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zwei Möglichkeiten: der Umsatz kann entweder gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG steuerfrei belassen oder gemäß § 6 Abs 2 UStG als steuerpflichtig behandelt werden. Die im Rahmen einer Option zur Steuerpflicht bei Veräußerung eines Grundst... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin der im Mezzanin eines Hauses gelegenen Geschäftsräumlichkeiten, die sie dem Beklagten mit Vertrag vom 9. 12. 1982 ausschließlich zum Betrieb eines Steuerberatungsbüros in Bestand gab. Der Beklagte war zu diesem Zeitpunkt Steuerberater. Von Oktober 1991 bis Ende Juli 1993 hatte der Beklagte das Bestandobjekt untervermietet. Ab dem Jahre 1994 stand es leer. Am 10. 1. 1996 wurde das Bestandverhältnis zwischen den Streitteilen aufgelöst... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §6 Abs2
Rechtssatz: Die Ausübung der Option gemäß § 6 Abs 2 UStG 1994 erfordert keine besondere Erklärung gegenüber dem Finanzamt; es genügt vielmehr die entsprechende Behandlung in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw Umsatzsteuererklärung. Das Optionsrecht ist ein Gestaltungsrecht des Vermieters; der Mieter hat auf dessen Ausübung keinen Einfluß. Entscheidungstexte 1 Ob 111/98... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 77/388/EWG - Sechste Umsatzsteuerrichtlinie 377L0388 Art13UStG 1994 §6 Abs1UStG 1994 §6 Abs2 Z16UStG 1994 §10 Abs1UStG 1994 §10 Abs4
Rechtssatz: Gemäß Art 13 Teil C der 6. EG-Richtlinie können die Mitgliedstaaten ihren Steuerpflichtigen das Recht einräumen, ua bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken auf Besteuerung zu optieren. Auch diese Ermächtigung hat durch die Fassung des § 6 Abs 2 UStG 1994 in das österreichische ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 77/388/EWG - Sechste Umsatzsteuerrichtlinie 377L0388 Art13UStG 1994 §6 Abs1UStG 1994 §6 Abs2 Z16UStG 1994 §10 Abs1UStG 1994 §10 Abs4
Rechtssatz: Gemäß Art 13 Teil C der 6. EG-Richtlinie können die Mitgliedstaaten ihren Steuerpflichtigen das Recht einräumen, ua bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken auf Besteuerung zu optieren. Auch diese Ermächtigung hat durch die Fassung des § 6 Abs 2 UStG 1994 in das österreichische ... mehr lesen...
Begründung: Die der Gemeinschuldnerin gehörige Liegenschaft EZ 76 II KG St.Anton am Arlberg mit dem darauf befindlichen S*** ST.A*** samt Nebenanlagen wurde mit konkursgerichtlicher Genehmigung am 9.12.1982 im Zwangsversteigerungsverfahren E 12/81 des Bezirksgerichtes Landeck versteigert und der D***-B*** E*** GesmbH zum Meistbot von 27,1 Millionen Schilling zugeschlagen. Aus diesem Meistbotsbetrag wurde vom Masseverwalter vorweg die 18 %-ige Umsatzsteuer aus den bei der Versteige... mehr lesen...
Norm: KO §49 Abs1UStG 1972 §6 Abs2UStG 1972 §11 Abs1
Rechtssatz: Zwischen dem Masseverwalter, der die Liegenschaft des Gemeinschuldners mit konkursgerichtlicher Bewilligung versteigert, und dem Ersteher findet ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang statt, der eine Umsatzsteuerschuld des Masseverwalters bewirken kann, die gemäß § 49 Abs 1 KO im Zusammenhang mit der Verwertung der Sondermasse Vorrecht genießt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...