Norm
UStG 1994 §6 Abs2Rechtssatz
Die Ausübung der Option gemäß § 6 Abs 2 UStG 1994 erfordert keine besondere Erklärung gegenüber dem Finanzamt; es genügt vielmehr die entsprechende Behandlung in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw Umsatzsteuererklärung. Das Optionsrecht ist ein Gestaltungsrecht des Vermieters; der Mieter hat auf dessen Ausübung keinen Einfluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111209Dokumentnummer
JJR_19981124_OGH0002_0010OB00111_98Z0000_003