RS OGH 1998/11/24 1Ob111/98z

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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Norm

UStG 1994 §6 Abs2

Rechtssatz

Die Ausübung der Option gemäß § 6 Abs 2 UStG 1994 erfordert keine besondere Erklärung gegenüber dem Finanzamt; es genügt vielmehr die entsprechende Behandlung in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw Umsatzsteuererklärung. Das Optionsrecht ist ein Gestaltungsrecht des Vermieters; der Mieter hat auf dessen Ausübung keinen Einfluß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111209

Dokumentnummer

JJR_19981124_OGH0002_0010OB00111_98Z0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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